Handel/Zölle: Von den Vorboten zur echten Krise + GmbH-Gestaltungen: Wie Sie „Sonderregelungen“ für sich nutzen können + Digitales: Die Dienstleistungs-Branche gibt den Takt vor + Geschäftsführer-Urlaub: Gute Vorbereitung schützt vor Pannen + GmbH/Steuern: Geschäftsführer-Haftung in Eigenverwaltung + Geschäftsführer-Firmenwagen: Lamboghini Aventator nur ausnahmsweise + Kleine GmbH/UG müssen den Jahresabschluss 2017 erstellen + Betriebsprüfung/FA: Neue Vorgaben für FA-Nachzahlungszinsen + Interessant: Technische Sicherheitsstandards für elektronische Kassensysteme
Jamaika-Aussichten: Und wo bleibt jetzt die Wirtschaftspolitik? + Geschäftsführer-Stress: Dauer-Erreichbarkeit ist für viele ein echtes Problem + Digitalisierung: Mit Benchmarking zum eigenen Erfolgs-Cluster + Risiko-Gestaltung: Verpflichtung zur Mitarbeit in der GmbH + GmbH/Recht: Verzicht gegen einen ausgeschiedenen Gesellschafter
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
alle an Jamaika beteiligten Parteien signalisieren und praktizieren unterdessen mehr als Gesprächsbereitschaft. In den Talk-Runden, in politischen Statements in den Partei-Gremien und selbst in vertraulichen Interviews geben sich die verantwortlichen Politiker weichgespült. Man hält sich mit Kritik zurück. Das ist verständlich und der politischen Kultur geschuldet. Aus Unternehmersicht stellt sich aber die Frage, wie sich diese Allianz auf die Wirtschaftspolitik der nächsten Jahre auswirken wird. Müssen wir uns auf weitere 4 Jahre Stillstand einstellen?
Beispiel: Steuerpolitik. In weiten Unternehmerkreisen hat sich in den letzten Jahrzehnten der Eindruck breit gemacht, dass Steuerpolitik für Unternehmen immer weniger von den politisch Verantwortlichen gemanagt wird, sondern von den Finanzbehörden und den Gerichten bestimmt wird. Stichworte: Erbschaftssteuer, Gewinnabgrenzungsverordnung, innerbetriebliche Verrechnungspreise, verdeckte Gewinnausschüttungen, die steuerliche Behandlung von Zuschüssen an Arbeitnehmer oder die private Kfz-Nutzung. Die Liste lässt sich (fast) beliebig erweitern – bis hin zu vielen wirklich schwierigen Betriebsprüfungs-Situationen, die Unternehmer ohne öffentliche Kontrolle hinnehmen müssen. Ob Schwarz, Gelb und Grün dagegen etwas ausrichten?
Ist im Gesellschaftsvertrag Ihrer GmbH erst einmal vereinbart, „dass der Gesellschafter zur Mitarbeit verpflichtet ist“, hat das Konsequenzen: Ist er – aus welchen Gründen auch immer – nicht mehr in der Lage mitzuarbeiten, ist der Gesellschafter seinen GmbH-Anteil los. Es sei denn, die übrigen Gesellschafter lassen sich darauf ein, die Vorgabe im Gesellschaftsvertrag abzuändern. Oder die Vorgabe wird einfach nicht umgesetzt. Dann bleibt der Gesellschafter so lange Gesellschafter wie er in der Gesellschafterliste geführt ist.
Strategie: Wie SIE expandieren – ohne großen Aufwand + IT-Sicherheitslücken: Was Sie als Geschäftsführer veranlassen müssen + Konflikte in der GmbH: Die Ausschluss-Klausel sichert den Bestand + Betriebsausgaben: Oldies gehören zur privaten Lebensführung +Geschäftsführer unterwegs: Nötigung im Straßenverkehr + Mitarbeiter: Zurückhaltung ist der bessere Umgang mit der Berufsgenossenschaft + BISS …