Themen heute: Vorsicht bei Trennungsvereinbarungen mit dem Ex – das Finanzamt prüft mit + Wenn die GmbH aus der Mitbestimmung herausfällt … + Vorsicht bei sog. Überbrückungskrediten + Leiharbeit: in die 2010-Bilanz muss eine Rückstellung + Ermäßigter Steuersatz für mehr Lebensmittelverkäufe möglich + Vorkehrungen gegen Online-Ausforschung + BISS .…
Schlagwort: verdeckte Gewinnausschüttung
Volkelt-Brief 21/2010
Heute: Rückstellung für Aufwendungen für den Jahresabschluss + Was tun bei einer fehlerhaften Bilanz ? + Innovations-Gutschein senkt Beraterkosten um 50 % + Achtung: vGA bei Bau-GmbH – zu niedrige Verrechnungspreise + EK und Mitarbeiterbeteiligungsmodelle vom Spezialisten
Volkelt-Brief 5/2010
Verdeckte Gewinnausschüttung
Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) ist eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und die nicht auf einen Gewinnverteilungsbeschluss der Gesellschaft beruht und in keinem Zusammrenhang mit einer offenen Gewinnausschüttung steht (so grundsätzlich im BFH-Urteil vom 22.9.1989, I R 44/85, BStBl. II 1989, 475). Kommt es zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, wird diese Vermögensminderung bei der Kapitalgesellschaft steuerrechtlich nicht anerkannt. In der Folge erhöht sich der steuerrechtliche Gewinn der Kapitalgesellschaft um die verdeckte Gewinnausschüttung. Eine verdeckte Gewinnausschüttung kommt z. B. vor:
- wenn ein Gesellschafter für seine Geschäftsführertätigkeit ein unangemessen hohes Gehalt erhält,
- wenn eine GmbH einem Gesellschafter neben einem angemessenen Gehalt eine Umsatztantieme zahlt,
- wenn der Gesellschafter von der GmbH ein Darlehen zinslos oder zu einem unangemessen niedrigen Zinssatz erhält,
- wenn ein Gesellschafter der GmbH ein Darlehen zu einem unangemessen hohen Zinssatz gibt (auch: Stille Gesellschaft gegen eine zu hohe Verzinsung der stillen Einlage)„
- wenn ein Gesellschafter von der GmbH Waren oder Wirtschaftsgüter zu einem ungewöhnlichen Preis erhält oder liefert (z. B. bei konzerninternen Verrechnungspreisen).
Weiterführende Informationen:
Rückgängigmachen einer vGA > BMF-Schreiben vom 29. 09.2005, IV A 4 – S 0350 – 12/05
Volkelt-Brief 01/2010
Volkelt-Brief 13/2009
Vorsicht: Wie das Finanzamt Gesellschafter-Geschäftsführer prüft + Geschäftsführer-Pflichten beim Unternehmenskauf + Bonität: Eigenrecherchen kosten nicht viel – und sind sehr effektiv + Vorsicht beim Kredit vom Ehegatten + Beschlossen: Diese Steuererleichterungen kommen u.v.a.