Nach einigen Urteilen der Finanzgerichte (vgl. Nr 13/2014) zum Zufluss von Gehalt an den Gesellschafter-Geschäftsführer hat das BMF klargestellt, wie Gehaltsansprüche, die laut Vertrag bestehen, aber nicht ausgezahlt werden (Gehaltsverzicht), steuerlich behandelt werden (BMF-Schreiben vom 12.5.2014, IV C 2 – S 2743/12/10001). Beachten Sie dazu:
Schlagwort: verdeckte Einlage
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Volkelt-Brief 38/2013
Themen heute : Vorsicht – Gestaltungen mit Arbeitnehmern werden immer mehr zur Risiko-Falle mit hohem Kostenrisiko + Mitarbeiterbeteiligung: Die GmbH profitiert und der Staat zahlt drauf + GAU: + Steuerrecht: GmbH-Gesellschafter darf niedrige Pacht für die GmbH ansetzen + BISS …
Zahlen Sie als GmbH-Gesellschafter die Einlage z. B. für eine Kapitalerhöhung ein und verrechnen Sie diese Zahlung …