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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 11/2017

Krank sein: Ich als Geschäfts­füh­rer doch nicht” + Geschäfts­füh­rer-Pflicht­ver­si­che­rung: Immer mehr Bean­stan­dun­gen ACHTUNG: Neu­es Urteil zum nach­ver­trag­li­chen Wett­be­werbs­ver­bot + GF-Ver­trag: Kop­pe­lung von Abbe­ru­fung und Kün­di­gung + GmbH-Recht: Lei­ter muss Beschlüs­se offi­zi­ell „fest­stel­len” + Steu­er-Betrug: Neu­es Urteil zu Cum-Ex-Geschäf­ten + Geschäfts­füh­rer pri­vat: XING-Hin­weis auf zukünf­ti­ge Selb­stän­dig­keit +  BISS

 

 

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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer privat: XING-Hinweis auf Selbständigkeit

Geschäfts­füh­rer, die nach dem Aus­schei­den aus der GmbH als Frei­be­ruf­ler tätig wer­den, dür­fen in XING auf die­se Tätig­keit ver­wei­sen, wenn sie kurz vor der Been­di­gung des Angestellten­verhältnisses ste­hen (LAG Köln, Urteil vom 7.2.2017, 12 Sa 745/16).

Der Arbeit­ge­ber hat­te sich mit sei­nem Mit­ar­bei­ter auf eine Been­di­gung der Arbeits­ver­hält­nis­ses ver­stän­digt. Als der Mit­ar­bei­ter in der Fol­ge sei­nen Sta­tus in XING von Ange­stell­ter auf Frei­be­ruf­ler änder­te, woll­te der Arbeit­ge­ber das Arbeits­ver­hält­nis vor­zei­tig – frist­los – been­den. Der Arbeit­neh­mer (Fremd-Geschäfts­füh­rer) darf Maß­nah­men ergrei­fen, die eine spä­te­re Kon­kur­renz-Tätig­keit vor­be­rei­ten. Die Ände­rung des Sta­tus auf XING gehört zu die­sen vor­be­rei­ten­den Maßnahmen.