Müssten Sie dem Arbeitnehmer ein eher bescheidenes Arbeitszeugnis ausstellen, gibt es jetzt Spielraum.
Schlagwort: Urteil vom 27.3.2014
GmbH-Gesellschafter, die in der GmbH (nicht als Geschäftsführer, sondern als Arbeitnehmer) mitarbeiten, müssen ab sofort in der wirtschaftlichen Krise der GmbH aufpassen. Nach einem neuen Grundsatzurteil Bundesarbeitsgericht (BAG) wird der Verzicht auf Gehalt wie ein Gesellschafter-Darlehen gewertet.
Folge: …