Fehler passieren in jeder Firma. Noch größer wird der Fehler allerdings, wenn Sie damit falsch umgehen. Im schlechtesten Fall führt das dazu, dass einer Ihrer Mitarbeiter den Vorfall öffentlich macht, vgl. etwa dem Whistleblowing um die Panama-Papers. Das Problem: Das Anprangern der Firma durch den Arbeitnehmer ist grundsätzlich durch den Grundsatz der Meinungsfreiheit gedeckt (EGMR, Urteil vom 21.7.2011, 28274/8). Allerdings können Sie verlangen, dass der Arbeitnehmer zunächst eine innerbetriebliche Lösung sucht. Kommt die Attacke durch einen Mitarbeiter völlig unerwartet, steigen damit Ihre Chancen, dieses Verhalten als Verletzung der Loyalitätspflicht zu ahnden und ggf. eine Kündigung wegen Störung des Betriebsklimas und Unzumutbarkeit einer weiteren Zusammenarbeit auszusprechen. Die Chancen für eine Kündigung stehen gut, …
Schlagwort: Urteil vom 21.7.2011
Fehler passieren in jeder Firma. Noch größer wird der Fehler allerdings, wenn Sie …
Volkelt-Brief 42/2013
Themen heute : Benchmarking: Dazu sollten Sie sich nicht zu Schade sein + Whistleblower: So schützen Sie Ihre GmbH + GmbH-Kosten: Finanzämter kassieren unverändert 0,5 % Zinsen pro Monat + Terminsache: Kleine GmbHs müssen den Jahresabschluss 2012 beschließen + Lohnsteuer: Betriebsfeiern werden günstiger + Geschäftsführer privat: Quittung reicht nicht für die steuerliche Anerkennung + GmbH-Recht: Geschäftsführer darf Rechtsstreit nicht führen + BISS …
Nobody is perfect. Auch Firmen und Betriebe nicht. Es gibt Querelen zwischen Abteilungen und Mitarbeitern, Fehler in Arbeitsabläufen, Probleme mit den Qualitätsstandards usw. Aufgabe der Geschäftsführung ist es, …