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Lohnsteuer: GmbH zahlt zu viel Gehalt an den GF

Zahlt die GmbH Ihnen auf­grund von Berech­nungs­feh­lern zuviel Gehalt, Tan­tie­me oder Urlaubs- und Weih­nachts­geld, unter­lie­gen die­se Zah­lun­gen sofort der Lohn­steu­er. Mit der Aus­zah­lung sind die­se Beträ­ge „zuge­flos­sen“. Ein Anspruch …