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Volkelt-Brief 46/2015

Volkelt-FB-01Geschäfts­füh­rung 2015: „Das Hams­ter­rad dreht schnel­ler und die Tritt­stu­fen sind wei­ter aus­ein­an­der” + Cum-Ex-Geschäf­te: Zu hoch gepo­kert – jetzt wird nach­ge­zahlt + Hand­wer­ker-GmbHs: Kaum Pro­ble­me mit dem Gehalt + VW: Steil­vor­la­ge für ein neu­es Unter­neh­mens­straf­recht + Behör­den: Kaum noch Chan­cen gegen Fuhr­park-Rund­funk­ge­büh­ren +  Steu­er: Fünf­tel­re­ge­lung hat Vor­rang + Leih­ar­beit: Nach der Mit­be­stim­mung ist vor dem Kün­di­gungs­schutz + BISS

 

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Cum-Ex-Geschäfte: Zu hoch gepokert – jetzt wird nachgezahlt

Bei einem aus­ge­klü­gel­ten Drei­ecks-Ver­kauf von Akti­en­pa­ke­ten war es zwi­schen 2002 und 2011 mög­lich, dass 2 Steuer­bescheinigungen über die Zah­lung von Kapi­tal­ertrag­steu­er aus­ge­stellt wur­den. Mit dem Effekt, dass der Fis­kus die Kapi­tal­ertrag­steu­er bei der Steu­er­an­rech­nung zwei­mal zurück­er­stat­tet hat. Die­se sog. Cum-Ex-Geschäf­te (auch: Divi­den­den­strip­ping) ermög­lich­te eine unkla­re gesetz­li­che Vor­ga­be und eine unter­schied­li­che Hand­ha­bung die­ser Geset­zes­lü­cke durch die jewei­li­gen Finanzämter.…