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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 08/2017

Geschäfts­füh­rer-Jubi­lä­um: Immer wie­der Ärger um die Steu­er + Teu­re Erb­schaft: Finanz­amt kas­siert bei GmbHs dop­pelt +  GmbH-Recht: Ein Geschäfts­füh­rer fällt aus – was tun? + Leih­ar­beit: Ab 1.4.2017 wird neu gezählt – ACHTUNG + Geschäfts­füh­rer-Haf­tung: Insol­venz­an­trags­pflicht ist kein Kava­liers­de­likt + GmbH-Kri­se: Anspruch auf Insol­venz­geld für neue Mit­ar­bei­ter +  BISS

 

 

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GmbH-Recht: Ein Geschäftsführer fällt aus – was tun?

In vie­len Fami­li­en-GmbHs ist es üblich, die Geschäfts­füh­rung einem oder meh­re­ren Fremd-Geschäfts­füh­rern zu über­tra­gen, wenn aus den eige­nen Rei­hen kei­ne geeig­ne­ten Nach­fol­ger bereit ste­hen. Wer­den meh­re­re Fremd-Geschäfts­­­füh­rer enga­giert, wird im Gesell­schafts­ver­trag in der Regel eine Gesamt­ver­tre­tungs­be­fug­nis ver­ein­bart. Die Geschäfts­füh­rer kön­nen die GmbH dann nur gemein­sam ver­tre­ten. Damit ist sicher­ge­stellt, dass kein Geschäfts­füh­rer Allein­gän­ge macht. Das bedeu­tet aber auch, dass Ent­schei­dun­gen umständ­li­cher sind und län­ger dauern.

Bei­spie­le: