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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 20/2019

Alters­vor­sor­ge: Neu­es Sozi­al­ge­richts-Urteil zur Gesell­schaf­ter-Pflicht­ver­si­che­rung + Geschäfts­be­richt: PR-Instru­ment – und das Finanz­amt liest mit + Digi­ta­les: Was tun, wenn Sie als Arbeit­ge­ber schlecht bewer­tet wer­den? + Trü­be Aus­sich­ten: Die Pro­gno­sen der Exper­ten im Über­blick + Juris­ti­sches: Akti­en­recht gilt nicht immer auch für GmbHs BMF: Die neu­en Vor­schrif­ten für nach­träg­li­che Anschaf­fungs­kos­ten + Wirt­schafts­po­li­tik: CDU berät Steu­er­plä­ne noch im Juni + Sitz im Aus­land: Geschäfts­füh­rer-Tätig­keit ent­schei­det über Steu­er­pflicht +
Geschäfts­füh­rer pri­vat:
Kein Umgangs­recht für den gemein­sa­men Hund

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Volkelt-Briefe

Vorsorge: Neues Sozialgerichts-Urteil zur Gesellschafter-Pflichtversicherung

In vie­len Fami­li­en-GmbHs – ins­be­son­de­re in der zwei­ten und drit­ten Gene­ra­ti­on –  stre­ben die Kin­der nicht mehr unbe­dingt ein Amt als Geschäftsführer/in der GmbH an. Sie sehen Ihre Auf­ga­be viel­mehr dar­in, in ihrer erlern­ten Pro­fes­si­on als Arbeit­neh­mer für die GmbH tätig zu wer­den – etwa als Inge­nieur, der das Know-How wei­ter­ent­wi­ckelt, oder als Mar­ke­ting-Spe­zia­lis­t/in, der/die dem Unter­neh­men das Pro­fil gibt. Pro­blem: Auch wenn Sie an der GmbH betei­ligt sind, sind sie Arbeit­neh­mer und damit Pflicht­mit­glied in der gesetz­li­chen Rentenversicherung.

Aus­nah­men: …