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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 29/2017

Null-Zins: Risi­ko-Geschäf­te gehen (fast) immer zu Ihren Las­ten + GmbH-Finan­zen: Das müs­sen Sie bei der Anla­ge von GmbH-Geld unbe­dingt beach­ten + Gesell­schaft­er­lis­te: Neh­men Sie die Gesell­schaf­ter mit ins Boot + Treu­hand am GmbH-Anteil: schrift­lich, voll­stän­dig und steu­er­fest + Geschäfts­füh­rer Alters­ver­sor­gung: Ach­tung – Neue Vor­ga­ben für Ihre Pen­si­ons­zu­sa­ge + Steu­ern: Wer­bungs­kos­ten-Abzug nur für den akti­ven Geschäftsführer

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Volkelt-Briefe

Treuhand am GmbH-Anteil: schriftlich, vollständig und steuerfest

Die Steu­er­prü­fung, ob das Geschäfts­füh­rer-Gehalt „ange­mes­sen“ ist, gilt nicht nur für Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer, son­dern auch für alle Per­so­nen, die einem Gesell­schaf­ter „nahe ste­hen“. Das betrifft Ehe­gat­ten, Kin­der, Enkel, Nef­fen, also alle Per­so­nen, zu denen eine ver­wandt­schaft­li­che Nähe besteht. Auch dann ist das Finanz­amt befugt, über­höh­te Gehalts­zah­lun­gen als ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung mit Gewinn­steu­ern zu belegen.

Zu die­ser Fra­ge gibt es jetzt ein neu­es, inter­es­san­tes Urteil des BFH. Dabei ging es …