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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 19/2020

Grund­sätz­li­ches: „Sie? – Sie sind nicht sys­tem­re­le­vant” + GF/Haftung: Wann Sie eine Zwi­schen­bi­lanz erstel­len las­sen soll­ten + Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: So kann doch jeder „Geschäfts­füh­rung“ + Prak­ti­sches: KfW gibt Zuschuss für den Kli­ma­schutz + Digi­ta­les: Die Kunst des digi­ta­len Bau­ens + Kom­pakt: Kon­junk­tur- und Finanz-Plan­zah­len Mai 2020 + Liqui­di­tät (I): Lohn­steu­er spä­ter anmel­den und abfüh­ren + Liqui­di­tät (II): Finanz­amt erstat­tet Steu­er­vor­aus­zah­lung 2019 + In Vor­be­rei­tung: Ver­ein­fa­chung und Moder­ni­sie­rung für Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten + Geschäfts­füh­rer-Fir­men­wa­gen: Auch BMW muss Scha­dens­er­satz zah­len + Die Rechts­la­ge: Ers­te Urtei­le gegen Corona-Beschränkungen

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Volkelt-Brief 31/2018

NEU Ach­tung: D&O zahlt nicht für Fehl­ent­schei­de in der GmbH-Kri­se + Geschäfts­füh­rer-Risi­ko: Ent­schei­den unter Plau­si­bi­li­tä­ten – nur „mbH” + Digi­ta­les: Die neu­en Clus­ter – stimmt der Gegen­stand Ihrer GmbH noch? + DRV-Betriebs­prü­fung aktu­ell: GmbHs ohne Mit­ar­bei­ter im Visier + Mit­ar­bei­ter gesucht: Fischen in frem­den Gewäs­sern + Arbeits­recht: Lei­ter der Betriebs­stät­te darf Betriebs­rat wer­den + Wirt­schafts­po­li­tik: Zukunft des Soli­da­ri­täts­zu­schlags im Finanz­aus­schuss BGH: Untreue-Urteil gegen den Geschäfts­füh­rer der EBE GmbH bestä­tigt + Büro­kra­tie: Neu­es Gesetz wird Whist­le­b­lower schützen

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

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GF-Risiko: Entscheiden unter Plausibilitäten – nur „mbH”

Ich habe gelernt, mit Plau­si­bi­li­tä­ten zu leben”. So die Ant­wort des EnBW-Chefs Frank Mastiuax auf die Fra­ge nach sei­nen wich­tigs­ten Erkennt­nis­sen aus sei­ner Tätig­keit als ver­ant­wort­li­cher Unter­neh­mens­lei­ter. Gemeint ist damit die Ein­sicht, dass es für eine Per­son allein schier unmög­lich ist, alle Details und Vor­ab-Infor­ma­tio­nen einer Ent­schei­dung aus­rei­chend zu fun­die­ren. Zuneh­mend wich­tig ist es, über das Erfah­rungs­wis­sen zu ver­fü­gen, das für eine ers­te intui­ti­ve Ein­schät­zung eines Sach­ver­halts aus­reicht. Klingt kom­pli­ziert, ist aber auch für die vie­len Geschäfts­füh­rern klei­ne­rer GmbHs kei­ne Unbe­kann­te. Wer hat schon die Zeit, den Jah­res­ab­schluss der GmbH im Detail zu beherr­schen oder wer kann schon die vom Steu­er­be­ra­ter erstell­ten Steu­er­erklä­run­gen oder der GmbH „lesen”? Hier müs­sen die Kol­le­gen ihren Bera­tern ver­trau­en. Noch schwie­ri­ger wird es, wenn Sie z. B. eine Fir­ma zukau­fen, sich an einem Start­Up betei­li­gen wol­len oder für einen neu­en Groß­kun­den tätig wer­den sol­len. Neben guter Vor­be­rei­tung und der Aus­ein­an­der­set­zung mit Zah­len und Infor­ma­tio­nen, zäh­len hier Erfah­rungs­wis­sen und eben „Plau­si­bi­li­tä­ten”.

Die Rechts­la­ge: