Schlagwort: Urteil v. 10.12.2019
Volkelt-Brief 28/2020
Pflichtveröffentlichung: BfJ macht wieder ernst! + MWSt: Vorsicht beim Kalkulieren und Nachdenken über Preise + Geschäftsführer-Perspektive: Nur Gewinner oder schon Profiteur? + Digitales: Wenig Interesse an Zeugnissen für Arbeitgeber + GmbH-Notverkauf: Immer schön ehrlich bleiben + Steuer: Finanzamt muss geänderten KSt-Bescheid berücksichtigen + Betriebsrat: Kein Einblick in die elektronische Personalakte + Mitarbeiter: Kurzarbeit geht nur mit Zustimmung + Freie Mitarbeiter: Auskunft nach dem Entgelttransparenzgesetz
Volkelt-Brief 02/2020
Der Fall „Beluga”: Immer mehr Haftstrafen gegen verantwortliche Geschäftsführer + Geschäftsführer-Gehalt: Die neuen offiziellen Vergleichszahlen + Geschäftsführer-Perspektive: Steuern rauf, Steuern runter + Geschäftsführer/Compliance: Was Sie jetzt veranlassen müssen + Digitales: Das Dach der Zukunft + Internet-Auftritt: Machen Sie die Websites Ihrer GmbH abmahnfest + Bürokratie: Experten für eine neue Steuerpolitik + Mitarbeiter: Mehr Zeit für die Kündigungsschutzklage + Geschäftsführer unterwegs: Keine vorschnelle Fahrtenbuchauflage + GF-Haftung: Untreue-Vorwurf muss konkret belegt sein
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Teilt ein Fahrzeughalter mit, dass nicht er, sondern einer seiner beiden Zwillingssöhne einen Geschwindigkeitsverstoß mit seinem Fahrzeug begangen habe, und macht er ansonsten von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, darf die Bußgeldbehörde das Verfahren nicht vorschnell einstellen und dem Halter die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt werden. Die Behörde muss zunächst die Söhne des Halters dazu befragen. Das Verwaltungsgericht Koblenz gab einer entsprechenden Klage statt (VG Koblenz, Urteil v. 10.12.2019, 4 K 773/19)