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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer unterwegs: Keine vorschnelle Fahrtenbuchauflage

Teilt ein Fahr­zeug­hal­ter mit, dass nicht er, son­dern einer sei­ner bei­den Zwil­lings­söh­ne einen Geschwin­dig­keits­ver­stoß mit sei­nem Fahr­zeug began­gen habe, und macht er ansons­ten von sei­nem Zeug­nis­ver­wei­ge­rungs­recht Gebrauch, darf die Buß­geld­be­hör­de das Ver­fah­ren nicht vor­schnell ein­stel­len und dem Hal­ter die Füh­rung eines Fahr­ten­buchs auf­er­legt wer­den. Die Behör­de muss zunächst die Söh­ne des Hal­ters dazu befra­gen. Das Ver­wal­tungs­ge­richt Koblenz gab einer ent­spre­chen­den Kla­ge statt (VG Koblenz, Urteil v. 10.12.2019, 4 K 773/19)

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