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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 06/2019

PR-Gau: Ist der VW-Vor­stand noch zu ret­ten? + Total­aus­fall eines Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen: Was tun, um die GmbH zu ret­ten? + Ver­trä­ge mit Fami­li­en-Ange­hö­ri­gen: Feh­ler las­sen sich rück­wir­kend besei­ti­gen + Digi­ta­les: Die Geschäfts­füh­rungs-Stra­te­gie der zwei Geschwin­dig­kei­ten + Kom­pakt: Kon­junk­tur- und Finanz-Plan­da­ten Febru­ar 2019 + Neu­es Grund­satz­ur­teil: Haf­tung des Steu­er­be­ra­ters für die Ver­mö­gens­be­ra­tungEU: Ein­heit­li­che Regeln für den grenz­über­schrei­ten­den elek­tro­ni­schen Han­del + Steu­er­prü­fung: Über­ver­sor­gung wird genau geprüft + DSGVO: Gesell­schaf­ter hat wei­ter­hin Anspruch auf Aus­kunft + Betriebs­rat: Kein Anspruch auf Über­las­sung der Entgeltlisten

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

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Steuerprüfung: Überversorgung wird genau geprüft

Ist in der betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung (z. B. auch in der Pen­si­ons­zu­sa­ge für den (Gesell­schaf­ter-) Geschäfts­füh­rer) eine jähr­li­che Stei­ge­rungs­ra­te von 3 % ver­ein­bart, darf das Finanz­amt prü­fen, ob eine Über­ver­sor­gung vor­liegt. Auch eine so lau­ten­de Dyna­mi­sie­rungs­klau­sel kann eine Ange­mes­sen­heits­prü­fung nicht ver­hin­dern (BFH, Urteil v. 31.7.2018, VIII R 6/15).

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Volkelt-Brief 17/2017

Inter­net: Was bringt die neue GmbH-Domain? + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Mehr Steu­er-Pro­ble­me in der Fami­li­en-GmbH + 2‑Per­so­nen-GmbH: Ein Gesell­schaf­ter pocht auf Gewinn-Aus­zah­lung + Geschäfts­füh­rer-Eig­nung: Stra­fen wer­den zusam­men­ge­rech­net + Elek­tro­ni­sche-Kas­se: Gericht bestä­tigt Schätz­be­fug­nis des FA + GF-Vor­sor­ge: BFH bestä­tigt Über­ver­sor­gungs­prü­fung +  BISS

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GF-Vorsorge: BFH bestätigt Überversorgungsprüfung

Die Pen­si­ons­zu­sa­ge für den Geschäfts­füh­rer einer GmbH muss ange­mes­sen sein – laut BMF sind das maxi­mal 75 % der zuletzt bezo­genen Aktiv­be­zü­ge. Dau­er­haf­te Gehalts­kür­zun­gen müs­sen ein­be­rech­net wer­den (BFH, Urteil vom 20.12.2016, I R 4/15).

Zur Berech­nung der 75 % – Gren­ze müs­sen auch zusätz­li­che Leis­tun­gen aus einer gesetz­li­chen Ren­te und ande­ren pri­va­ten Vor­sor­ge­maß­nah­men (Direkt­ver­si­che­rungs­ren­te) ein­be­zo­gen wer­den. Der BFH bestä­tigt aber aus­drück­lich in die­sem Urteil, dass bei der Berech­nung der akti­ven Bezü­ge varia­ble Bestand­tei­le zu berück­sich­ti­gen sind. Dazu kann ein Durch­schnitts­wert aus den letz­ten 5 Jah­ren gebil­det werden.

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Volkelt-Brief 17/2015

Volkelt-NLIntui­ti­on: Stimmt die Che­mie mit den Gesell­schaf­tern noch? – Wie Sie ein Gespür dafür bekom­men + Büro­kra­tie-Abbau: Der Min­dest­lohn ist nur ein (klei­ner) Bau­stein + Res­sort-Geschäfts­füh­rer: Pas­sen die Auf­ga­ben und Qua­li­fi­ka­tio­nen noch? + Neu­es Urteil: Geschäfts­füh­rer kön­nen Lauf­bahn-Ende fle­xi­bler pla­nen + Steu­er: Unter­neh­mens­ver­trag darf nicht nur auf dem Papier ste­hen + Betriebs­prü­fung: Finanz­amts-siche­re Kas­sen­sys­te­me kom­men +  BISS

 

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Neues Urteil: Als Geschäftsführer können SIE IHR Laufbahn-Ende flexibler planen

Vie­le Geschäfts­füh­rer haben zur Alters­si­che­rung eine Pen­si­ons­zu­sa­ge mit der GmbH ver­ein­bart. Pro­blem bis­her: Wer­den nicht alle steu­er­li­chen Vor­aus­set­zun­gen ein­ge­hal­ten, dro­hen bei einer Betriebs­prü­fung saf­ti­ge Nach­zah­lun­gen. Z. B., wenn eine sog. Über­ver­sor­gung vor­liegt. Das ist nach Auf­fas­sung der Finanz­be­hör­den immer dann der Fall, wenn der Geschäfts­füh­rer nach dem Aus­schei­den mehr als 75 % sei­nes letz­ten Brut­to­ver­diens­tes aus sei­ner Alters­ver­sor­gung erhält. So monie­ren die Finanz­äm­ter, wenn die Pen­si­ons­zu­sa­ge auf 75% des letz­ten Aktiv­be­zugs ver­ein­bart wird, für den Geschäfts­füh­rer aber zusätz­lich eine Direkt­ver­si­che­rung von der GmbH gezahlt wird. Kam es zu einer Betriebs­prü­fung, dann muss­te die über­höh­te Pen­si­ons­rück­stel­lung auf­ge­löst wer­den und dem Papier-Gewinn der GmbH zugeschlagen.