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Volkelt-Briefe

Geschäftsführungs-Fehler: Reden statt Prozessieren

Ob Werk­ver­trag, Min­dest­lohn, Sozi­al­bei­trä­ge oder KSV-pflich­ti­ge Leis­tun­gen: Als Geschäfts­füh­rer tra­gen Sie das Risi­ko für Fehl­ein­schät­zun­gen bei der Durch­füh­rung von Arbeits­ver­hält­nis­sen. In der Pra­xis bringt das Nach­zah­lun­gen und Zin­sen oder die Staats­an­walt­schaft wird sogar tätig und lei­tet ein (Straf-) Ver­fah­ren ein. Und das schon bei gerin­gen Ver­ge­hen. So ver­ur­teil­te das Land­ge­richt (LG) Frei­burg einen Geschäfts­füh­rer, der mehr­fach fal­sche Anga­ben über Arbeits­zei­ten mach­te, Sozi­al­bei­trä­ge nicht abführ­te und unter Min­dest­lohn zahl­te, zu einer Frei­heits­stra­fe von 2 Jah­re und 6 Mona­ten (Akten­zei­chen: 10 NS 410 JS 4578/11, Stich­wort: „Teil­schwarz­lohn­ab­re­de“). In Rela­ti­on zu man­chem Urteil mit weit kri­mi­nel­le­rer Ener­gie eine Art Höchst­stra­fe mit ver­mu­te­tem Abschreckungspotential.

Dass es aber auch anders geht, bele­gen in jüngs­ter Zeit bekannt gewor­de­ne Fäl­le. Ob in Steu­er­ver­fah­ren gegen den Pro­mi­nen­te (vgl. Nr. 32/2019) oder um einen Fall von Sozi­al­bei­trags­nach­zah­lung wegen Schein­selb­stän­dig­keit in Höhe von 3 Mio. Euro, eben­falls ent­schie­den vom LG Frei­burg: In die­sen und immer mehr ande­ren Fäl­len wer­den die Ver­fah­ren mit einen Straf­be­fehl been­det. Vor­teil für die betei­lig­ten Parteien: … 

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Steuer- oder Beitragsdelikte: Bessere Chancen mit offenen Karten

Ob Werk­ver­trag, Min­dest­lohn, Sozi­al­bei­trä­ge oder KSV-pflich­ti­ge Leis­tun­gen: Als Geschäfts­führer tra­gen Sie das Risi­ko für Fehl­ein­schät­zun­gen bei der Durch­füh­rung von Arbeits­ver­hält­nis­sen. In der Pra­xis bringt das Nach­zah­lun­gen und Zin­sen oder die Staats­an­walt­schaft wird sogar tätig und lei­tet ein (Straf-) Ver­fah­ren ein. Und das schon bei gerin­gen Ver­ge­hen. So ver­ur­teil­te das LG Frei­burg jüngst einen Geschäfts­füh­rer, der mehr­fach fal­sche Anga­ben über Arbeits­zei­ten mach­te, Sozi­al­bei­trä­ge nicht abführ­te und unter Min­dest­lohn zahl­te, zu einer Frei­heits­stra­fe von 2 Jah­re und 6 Mona­ten (Akten­zei­chen: 10 NS 410 JS 4578/11, „Teil­schwarz­lohn­ab­re­de“). In Rela­ti­on zu man­chem Urteil mit weit kri­mi­nel­le­rer Ener­gie eine Art Höchst­stra­fe mit ver­mu­te­tem Abschreckungspotential.

Dass es aber auch anders geht, … 

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 30/2016

Volkelt-FB-01Steu­er- und Bei­trags-Delik­te: Gute Chan­cen hin­ter ver­schlos­se­nen Türen + Ärger­lich: Wie sich die Kar­tell­be­hör­den die Märk­te zurecht­le­gen + CMS: Die wich­tigs­ten Com­pli­ance-Vor­ga­ben für die Personalabteilung/HR (V) + Fle­xi­ble Arbeits­mo­del­le: Home-Office hat eine Ver­si­che­rungs­lü­cke + Fir­men­recht: Vor­na­me + Hin­weis = Unternehmens­kennzeichnung  + Steu­er: EuGH prüft Pflicht­an­ga­ben für die USt + Per­so­nal: Mehr Geld für Mit­ar­bei­ter-Qua­li­fi­ka­ti­on + BISS