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Volkelt-Brief 32/2019

Rat­lo­sig­keit: Del­le, Schwä­che­pha­se oder Rezssi­on – Exper­ten haben kei­nen Rat + Geschäfts­füh­rer-Haf­tung: Luft­bu­chun­gen schüt­zen nicht + Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Steu­er­prü­fung – gna­den­los + Unternehmen/Recht: Was Geschäfts­füh­rer wis­sen – und ver­an­las­sen müs­sen + Digi­ta­les: So schrei­ben sich die neu­en Erfolgs­ge­schich­ten (XV) Geschäfts­füh­rer-Fir­men­wa­gen: Kei­ne Her­stel­ler­haf­tung für gebrauch­ten Mer­ce­des-SUV GmbH/Finanzen: Plä­ne für die Finanz­trans­ak­ti­ons­steu­er GmbH/Haftung:  Kei­ne Ansprü­che gegen einen Kre­dit-ver­mit­teln­den Anwalt GmbH/Geld: UBS muss Kun­den­da­ten herausgeben

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Frei­burg, 9. August 2019

 

Sehr Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,

zahl­rei­che DAX-Unter­neh­men mel­den Umsatz­rück­gän­ge oder geben Gewinn­war­nun­gen her­aus. Eini­ge haben bereits ihre Leih­ar­beit­neh­mer frei­ge­setzt. Vie­le – auch klei­ne­re – Unter­neh­men haben einen Ein­stel­lungs­stopp ver­hängt oder zumin­dest einen sozi­al­ver­träg­li­chen Per­so­nal­ab­bau ange­kün­digt. Der IfO-Geschäfts­kli­ma-Index ist auf einen neu­en Tiefst­stand  gesun­ken (vgl. dazu „Kom­pakt”). Tenor der Chef-Volks­wir­te der deut­schen Groß­ban­ken: „Aus der (Kon­junk­tur-) Del­le ist eine anhal­ten­de Schwä­che­pha­se gewor­den”. Auch in den klei­ne­ren Unter­neh­men ist die Ver­un­si­che­rung angekommen.

Fakt ist: Sinkt die Wirt­schafts­leis­tung in zwei Peri­oden (hier: Quar­ta­le) hin­ter­ein­an­der, han­delt es sich um einen „Abschwung” – und damit um eine kon­junk­tu­rell signi­fi­kan­te Ent­wick­lung. Noch lie­gen genaue Zah­len zur Ent­wick­lung im 2. Quar­tal 2019 noch nicht vor. Aber es ist davon aus­zu­ge­hen, dass die Zah­len kei­ne Bes­se­rung zei­gen. Fakt ist: Die Rezes­si­on ist also bereits da – aber noch wei­gert sich die Exper­ti­se, das auch so zu benen­nen. Was wahr­schein­lich nicht ganz falsch ist: Angst ist und war schon immer ein schlech­ter Bera­ter für die Wirt­schaft. Jetzt muss die Devi­se hei­ßen „dosiert Wirt­schaf­ten”. Und die Chan­cen nut­zen, die in jeder Kri­se lie­gen. Vor­aus­ge­setzt, Ihr Geschäfts­mo­dell ist zukunfts­fä­hig und offen für die digi­ta­le Welt von morgen.

Als Unter­neh­mer sind Sie es gewohnt, sich auch unter unsi­che­ren Rah­men­be­din­gun­gen zu behaup­ten und Lösun­gen zu fin­den. Für Aus­nah­me­si­tua­tio­nen gibt es wei­ter­hin das (ver­län­ger­te) Kurz­ar­bei­ter­geld (vgl. dazu aus­führ­lich Nr. 21/2019). Nut­zen Sie die­ses Instru­ment. Und zwar vor­aus­schau­end und nicht erst dann, wenn es brennt.

 

Geschäftsführer-Haftung: Luftbuchungen schützen nicht 

Sie brau­chen mehr Eigen­ka­pi­tal!“. Ken­nen Sie das? Nicht nur die Ban­ken sind gefor­dert, wenn es dar­um geht, die Bilan­zen so auf­zu­stel­len, dass ein Umsatz- und/oder Ertrags­rück­gang auf­ge­fan­gen oder zumin­dest abge­fe­dert wer­den kann. Fakt ist, dass eine zu gerin­ge Aus­stat­tung mit Eigen­ka­pi­tal schnell und im All­tags­ge­schäft nicht unmit­tel­bar bemerk­bar zu einer sog. bilan­zi­el­len Über­schul­dung füh­ren kann – das Eigen­ka­pi­tal deckt die schul­den der GmbH nicht mehr. Das allei­ne ist bereits Anlass für die Geschäfts­füh­rung, insol­venz­vor­be­rei­ten­de Maß­nah­men zu ergreifen.

Vie­le mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men sind über­durch­schnitt­lich gut mit EK aus­ge­stat­tet. Es gibt aber auch vie­le, die völ­lig unter­fi­nan­ziert sind. Steu­er­be­ra­ter und Bank wei­sen in der Regel dar­auf hin und erwar­ten Bes­se­rung. Das aber ist oft leich­ter gesagt als getan. Ach­tung: Mit einer ein­fa­chen Umbu­chung geht es nicht. Damit ver­la­gern Sie Ihr per­sön­li­ches Risi­ko ledig­lich in die Zukunft.

Bei­spiel: Sie buchen aus­ste­hen­des Geld, dass Sie pri­vat in die GmbH gesteckt haben (Gesell­schaf­ter­dar­le­hen) als Kapi­tal­erhö­hung. Der für die Kapi­tal­erhö­hung not­wen­di­ge Gesell­schaf­ter­be­schluss wird anschlie­ßend pro­to­kol­liert. Schon sieht die Bilanz, die Sie der Bank vor­le­gen, etwas bes­ser aus.

Aller­dings nur bis zur nächs­ten Kri­se. Die Kapi­tal­erhö­hung gilt nur dann tat­säch­lich als „erbracht“, wenn die Mit­tel wirk­lich ein­ge­zahlt wur­den. Das prüft spä­tes­tens der Insol­venz­ver­wal­ter. Wur­de ledig­lich ein Dar­le­hen umge­bucht, müs­sen Sie den Erhö­hungs­be­trag noch­mals ein­zah­len. Und zwar aus Ihrer pri­va­ten Scha­tul­le. Kon­kret für den Dar­le­hens­fall gilt: „Wird die Vor­leis­tung (hier: das Dar­le­hen) 18 Mona­te vor dem Kapi­tal­erhö­hungs­be­schluss erbracht, ist die Ein­zah­lung nicht erfolgt“ (AmtsG Frankfurt/Oder, Urteil v. 24.4.2013, HRB 9724 FF). Noch wei­ter geht der Bun­des­ge­richts­hof (BGH): „Schon bei Erbrin­gung der Vor­leis­tung müs­sen die Vor­be­rei­tun­gen der Kapi­tal­erhö­hung erkenn­bar sein“ (BGH, Urteil v. 26.6.2006, II ZR 43/05).

Ver­las­sen Sie sich nicht dar­auf, dass die feh­ler­haf­te Kapi­tal­erhö­hung zunächst nicht erkannt wird und auf dem Papier durch­ge­führt ist. In der Pra­xis wird der Feh­ler vom Insol­venz­ver­wal­ter bis zur Ver­jäh­rungs­frist (hier: 10 Jah­re) nach­ge­for­dert. Zusätz­lich ist der Insol­venz­ver­wal­ter berech­tigt, von Ihnen Ver­zugs­zin­sen zu ver­lan­gen. Der Zins liegt bei 5 Pro­zent­punk­ten über dem Basis­zins (§ 20 GmbH-Gesetz bzw. § 288 BGB). Nach 10 Jah­ren müs­sen Sie für eine aus­ste­hen­de Ein­la­ge über 10.000 € einen Betrag von ca. 16.000 € aus dem Pri­vat­ver­mö­gen nach­zah­len. Bes­ser: Gibt es ein Gesell­schaf­ter-Dar­le­hen, dann las­sen Sie sich das von der GmbH aus­zah­len (Über­wei­sungs­be­leg) und zah­len den Betrag anschlie­ßend auf ein Haben-Kon­to der GmbH ein – mit dem Ver­merk: „Ein­zah­lung Stammeinlage“.

 

Geschäftsführer-Perspektive: Steuerprüfung – gnadenlos 

Das kann auch Ihnen als Geschäfts­füh­rer pas­sie­ren – wir berich­ten ja auch regel­mä­ßig über sol­che Fäl­le. Auch unter den Kollegen/Innen spricht sich Eini­ges her­um. Zum Bei­spiel: Sport-Iko­ne und Mode-Unter­neh­mer Wil­li Bogner, der der­zeit wegen des Ver­kaufs von Waren zu Vor­zugs­prei­sen an sei­ne Mit­ar­bei­ter mit den Müh­len der Steu­er­fahn­dung hadert. Oder ganz spek­ta­ku­lär vor eini­gen Jah­ren der Fall Würth (vgl. Nr. 37/2016). Da haben die Steu­er­prü­fer den Unter­neh­mer unter Hin­weis auf feh­ler­haf­te Ver­rech­nungs­prei­se solan­ge gegän­gelt, bsi der der Kon­se­quen­zen gezo­gen und Inves­ti­tio­nen ver­la­gert hat. Auf der Grund­la­ge eines schwie­ri­gen Ver­wal­tungs­er­las­ses, der inzwi­schen mehr­fach modi­fi­ziert wer­den muss­te. Aber: Das Image ist ange­kratzt und das bleibt in der Öffent­lich­keit haf­ten. So wie bei Theo Zwan­zi­ger – Ex-DFB-Prä­si­dent und in einem müh­sam lan­gen Ver­fah­ren der Steu­er­hin­ter­zie­hung bezichtigt.

Ergeb­nis: Das Land­ge­richt Frank­furt hat jetzt den Antrag auf Eröff­nung eines Straf­ver­fah­rens gegen Zwan­zi­ger „man­gels hin­rei­chen­dem Tat­ver­dacht” abge­lehnt. Auch hier: Nach einem lang­wie­ri­gen Ver­fah­ren mit viel Öffent­lich­keit und Steu­er­fahn­dern, die im Blitz­licht der vor­in­for­mier­ten Medi­en den Vor­gang „live” vor Zwan­zi­gers Haus mit­schnei­den konn­ten, bleibt Jah­re spä­ter nur noch der Image­scha­den. Kein Wun­der, dass Zwan­zi­ger – wahr­schein­lich jeder Betrof­fe­ne in einem sol­chen Fall – stink­sauer ist. Eine Ent­schul­di­gung gab es bis heu­te nicht. Jetzt hat er sein Bun­des­ver­dienst­kreuz zurück­ge­ge­ben. Mit den bes­ten Grüßen.

 

Unternehmen/Recht: Was Geschäftsführer wissen – und veranlassen müssen 

Betrifft … Dar­um geht es … to do …
Fach­kräf­te Das Fach­kräf­te­ein­wan­de­rungs­ge­setz ist ver­ab­schie­det. Wich­tig: Die Vor­rang­prü­fung ist abge­schafft. Sie brau­chen also kei­ne aus­führ­li­chen Begrün­dun­gen mehr an die Bun­des­agen­tur lie­fern, wenn Sie einen Arbeits­ver­trag mit einer aus­län­di­schen Fach­kraft abschlie­ßen (BR-Druck­sa­che 278/19). Nut­zen Sie ab sofort auch aus­län­di­schen Medi­en für die Personal-Akquise.
Fuhr­park Im Refe­ren­ten­ent­wurf zum Jah­res­steu­er­ge­setz 2019 sind die neu­en Vor­ga­ben zur För­de­rung der Elek­tro­mo­bi­li­tät ent­hal­ten. Danach wird es Son­der­ab­schrei­bun­gen für elek­tro­ge­trie­be­ne Lie­fer­fahr­zeu­ge geben. Zu prü­fen ist, ob geeig­ne­te Lie­fer­fahr­zeu­ge auf dem Markt sind und ob eine Anschaf­fung unter rea­lis­ti­schen Bedin­gun­gen mög­lich ist.

 

Digitales: So schreiben sich die neuen Erfolgsgeschichten (XV)

E‑Biking fährt auf der Über­hol­spur. Und das unter­des­sen schon seit eini­gen Jah­ren. Neu­es­ter Trend: Das Moun­tain-Bike mit  Elek­tro­an­trieb. Es hat zwar etwas gedau­ert bis sich auch sport­li­che Kun­den auf beque­me­res Fah­ren und Mehr­ge­wicht ein­ge­stellt haben. Aber unter­des­sen ist auch die­ser Trend nicht mehr zu brem­sen. Vor­rei­ter die­ser Ent­wick­lung ist die Rad­fa­brik Trek – ame­ri­ka­ni­sches Unter­neh­men mit Pro­duk­ti­ons­stand­ort Ost­deutsch­land für das Euro­pa-Geschäft. Zusam­men mit Bosch hat der Fahr­rad­her­stel­ler jetzt Bat­te­rie-Aggre­ga­te ent­wi­ckelt, die wesent­lich klei­ner sind als die Vor­gän­ger-Model­le – das E‑Bike wird noch hand­li­cher bei min­des­tens glei­cher Lauf­leis­tung. 2018 mach­te die Bran­che in Deutsch­land 3,2 Mrd. Umsatz – 16 % mehr als im Vor­jahr. Dazu kommt das Geschäft mit Ersatz­tei­len und Zube­hör – in noch­mals glei­cher Grö­ßen­ord­nung. Unter­des­sen ist jedes vier­te in Deutsch­land ver­kauf­te Fahr­rad ein E‑Bike.

Die Prei­se für das gute bis durch­schnitt­li­che E‑Bike lie­gen unter­des­sen bei bis +/- 3.000 EUR. Die Prei­se für hoch­wer­ti­ge E‑Bikes lie­gen bei 6.000 bis 10.000 EUR und mehr. Damit lässt sich bei grö­ße­ren Stück­zah­len eine Gewinn­mar­ge erzie­len, die auf die­sem Markt bis­her nicht zu errei­chen war. Das teu­ers­te E‑Bike kos­tet rund 35.000 EUR für ein 5 Kg E‑Bike – das leich­tes­te E‑Bike der Welt.

 

Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Plandaten August 2019 

Betrifft … Trend
Kon­junk­tur Die Stim­mung in den deut­schen Chef­eta­gen wird unge­müt­lich. Der ifo-Geschäfts­kli­ma­in­dex ist im Juli von 97,4 auf 95,7 Punk­te gesun­ken. Das ist der nied­rigs­te Wert seit 2013. Das Bau­haupt­ge­wer­be ist die posi­ti­ve Aus­nah­me in die­sem Monat: Dort ist der Geschäfts­kli­ma­in­dex sogar leicht gestiegen.
Prei­se Die Ver­brau­cher­prei­se in Deutsch­land lagen im Juni 2019 um 1,6 % höher als im Juni 2018. Damit zieht die Infla­ti­ons­ra­te − gemes­sen am Ver­brau­cher­preis­in­dex (VPI) – leicht an. Im Mai 2019 hat­te sie noch bei + 1,4 % gele­gen. Im Ver­gleich zum Vor­mo­nat Mai 2019 stieg der Ver­brau­cher­preis­in­dex im Juni 2019 um 0,3 % (Quel­le: Statista).
Zin­sen Die Euro­päi­sche Zen­tral­bank (EZB) hält auch wei­ter­hin an der Null­zins­po­li­tik fest. Mehr noch: Auch die Auf­käu­fe maro­der Staats­an­lei­hen wer­den fort­ge­setzt. Ziel ist es dar­über hin­aus, die 2 % – Infla­ti­ons­ra­te für den Euro­raum zu errei­chen. Unter­des­sen den­ken auch die Spar­kas­sen und Volks­ban­ken über Straf­zin­sen für Geld­ein­la­gen nach.

 

Geschäftsführer-Firmenwagen: Keine Herstellerhaftung für gebrauchten Mercedes-SUV

Eini­ge Kollegen/Innen leis­ten sich Jah­res­wa­gen (hier: Mer­ce­des-Benz GLK 220 CDI). Die­se kön­nen sich im kon­kre­ten Fall nicht auf eine Her­stel­ler­haf­tung beru­fen. Dazu das OLG Stutt­gart: „Anders als bei der VW AG, bei der eine sol­che Mani­pu­la­ti­on bei Mil­lio­nen von Moto­ren sys­te­ma­tisch vor­ge­nom­men wor­den war, bezie­hen sich die Ermitt­lun­gen des Kraft­fahrt­bun­des­amts bei der Daim­ler AG nur auf ver­hält­nis­mä­ßig weni­ge Fahr­zeu­ge”. Eine vor­sätz­li­che sit­ten­wid­ri­ge Schä­di­gung des Käu­fers ist damit nicht gege­ben (OLG Stutt­gart, Urteil v. 30.7.2019, 10 U 134/19).

Für die Pra­xis: Nach Auf­fas­sung des Gerichts lässt das EU-Recht zu, dass im vor­lie­gen­den Fall ein sog. Ther­m­ofens­ter mit Abschalt­au­to­ma­tik erlaubt ist. Wenn ein sol­ches Ver­ständ­nis aber ver­tret­bar ist, liegt kein sit­ten­wid­ri­ges und vor­sätz­li­ches Ver­hal­ten der Daim­ler AG vor. Das Gericht hat aus­drück­lich Revi­si­on zuge­las­sen – so dass der Bun­des­ge­richts­hof abschlie­ßend dazu Stel­lung neh­men wird. Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden.

 

GmbH/Finanzen: Pläne für die Finanztransaktionssteuer

Auf Anfra­ge der FDP-Frak­ti­on hat die Bun­des­re­gie­rung jetzt bekannt gege­ben, dass nach den Zeit­pla­nun­gen im dafür zustän­di­gen Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um davon aus­zu­ge­hen ist, dass die Finanz­trans­ak­ti­ons­steu­er (FTT) ab 2021 erho­ben wird. Exper­ten gehen aller­dings davon aus, dass allei­ne für die tech­ni­sche Imple­men­tie­rung ein Zeit­rah­men von zwei bis zwei­ein­halb Jah­re ver­an­schlagt wer­den muss (Klei­ne Anfra­ge 19/11620).

 

GmbH/Haftung:  Keine Ansprüche gegen einen Kredit-vermittelnden Anwalt

Beschafft der Anwalt einer GmbH (hier: GmbH & Co. KG) zusätz­li­ches Kapi­tal in Form eines Dar­le­hens (hier: zur Ablö­sung eines hoch­ver­zins­li­chen Dar­le­hens), obwohl die GmbH bereits in der wirt­schaft­li­chen Kri­se steckt, kann der ein­zel­ne Gesell­schaf­ter die­ser GmbH kei­ne Scha­dens­er­satz­an­sprü­che (hier: aus Betrug bzw. Par­tei­en­ver­rat) den bera­ten­den Anwalt gel­tend machen. Es gilt: „Gesell­schaf­ter juris­ti­scher Per­so­nen (hier: GmbH) sind bei deren wirt­schaft­li­cher Schä­di­gung grund­sätz­lich kei­ne Ver­letz­ten im Sin­ne des § 172 Abs. 1 Satz 1 StPO” (OLG Karls­ru­he, Beschluss v. 1.7.2019, 2 Ws 23/19).

Zu prü­fen ist, ob es eine ande­re Rechts­grund­la­ge für einen Ersatz­an­spruch gibt. Zum Bei­spiel aus Anwalts­haf­tung (§ 43 BRAO) wegen Falsch­be­ra­tung /unterlassener Auf­klä­rung. Hier­zu muss der  GmbH-Gesell­schaf­ter den gesam­ten Vor­gang bele­gen kön­nen – um die Falsch­be­ra­tung kon­kret nachzuweisen.

 

GmbH/Geld: UBS muss Kundendaten herausgeben

Die UBS ist im Rechts­streit mit den fran­zö­si­schen Finanz­be­hör­den vor dem Schwei­zer Bun­des­ge­richt in Lau­sanne um die Her­aus­ga­be von Kun­den­da­ten unter­le­gen. Das obers­te Schwei­zer Gericht hält es für zuläs­sig, dass aus­län­di­sche Steu­er­be­hör­den aus gege­be­nem Anlass Kun­den­da­ten der jewei­li­gen Aus­län­der her­aus­ge­ben müs­sen. Das gilt u. E. auch für deut­sche Kun­den der Schwei­zer Ban­ken. Bei – begrün­de­ten – Aus­kunfts­er­su­chen ist in Zukunft davon aus­zu­ge­hen, dass die Schwei­zer Ban­ken den Steu­er­be­hör­den Aus­kunft ertei­len (Schwei­zer Bun­des­ge­richt, Urteil v. 26.7.2019, 2C 653/2018).

 

Einen guten Start in ein erhol­sa­mes Wochen­en­de wünscht

Ihr

L. Volkelt

Dipl. Volks­wirt, Her­aus­ge­ber + Chef­re­dak­teur Volkelt-Brief

 

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