Dass die sog. Cum-Ex-Geschäfte mindestens „umstritten” sind, ist unterdessen unbestritten. Frage ist, ob es ein Versagen des Bundesfinanzministeriums ist, dass sich jetzt einige Fond-Investoren die doppelte Erstattung der Kapitalertragsteuer juristisch durchsetzen wollen. Immerhin geht es hier um einen Steuerdeal in Höhe von geschätzten 12 Mrd. EUR.
Interessant: Das Handelsblatt (> Hier anklicken) hat die Rolle der in diesem Zusammenhang gutachterlich tätigen Jura-Professoren unter die Lupe genommen. Federführend für ein (Gefälligkeits-) Gutachten ist danach Prof. Joachim Englisch, Steuer-Rechtler an der Uni Münster.
Das Automobil-Kartell und die Verflechtungen mit der Verwaltung lassen grüßen. Hier zwischen Kapitalanlage-Fond, Wissenschaft und wegschauenden Finanzbehörden. Zum Thema haben wir bereits ausführlich inhaltlich berichtet > Hier anklicken
Ganz aktuell: Jetzt wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft gegen den „Erfinder” der Cum-Ex-Geschäfte, den Rechtsanwalt Dr. Hanno Berger, offiziell Anklage wegen Steuerhinterziehung erhoben will (Quelle: NJW/Beck aktuell)..