Kategorien
Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 48/2014

Volkelt-FB-01Der Fall Mid­del­hoff: Immer mehr Gerich­te machen Ernst mit der Haf­tung für Füh­rungs­kräf­te + Mit­ar­bei­ter: Mehr Spiel­raum für kurz­fris­tig Beschäf­tig­te + Geschäfts­über­nah­me: Fir­ma ist nicht gleich Fir­ma + TOP-Ath­le­ten im Betriebs-Prak­ti­kum: Gut für die Unter­neh­mens-PR + Betriebs­stät­ten-Ver­ord­nung: Mit Kano­nen auf den Mit­tel­stand + Arbeits­recht: Bes­se­re Kar­ten für Arbeit­ge­ber im Abfin­dungs-Poker + GmbH-Anteil: Zu nied­ri­ger Kauf­preis recht­fer­tigt kei­ne Lohn­steu­er + Erb­schaft­steu­er: Für Unter­neh­mens­nach­fol­ge-Rege­lun­gen tickt die Uhr + BISS

Dipl. Vw. Lothar Vol­kelt, Her­aus­ge­ber der Volkelt-Briefe

 

Kategorien
BISS - DIE Wirtschafts-Satire

Fiskal-Freundschaften

Unter­neh­mer sind prag­ma­ti­sche Men­schen und des­we­gen wol­len wir das Phä­no­men „Freund­schaft“ an die­ser Stel­le nicht wei­ter unter mora­li­schen, psy­cho­so­ma­ti­schen oder Fin­ger erhe­ben­den Gesichts­punk­ten ver­tie­fen. Das muss jeder mit sich selbst aus­ma­chen. Rein steu­er­lich unter­schei­den wir zwi­schen pri­vat und betrieb­lich ver­an­lass­ten Aus­ga­ben. Und – schön, dass es den Gesetz­ge­ber gibt – hier­zu gibt es kla­re Ansa­gen. So ist zum Bei­spiel der Geburts­tag des Geschäfts­füh­rers eine ganz pri­va­te Ange­le­gen­heit. Hier kommt jetzt der sog. Geschäfts­freund ins Spiel. Das ist ein Mensch, den der Geschäfts­füh­rer im Rah­men sei­ner Tätig­keit ken­nen gelernt hat und dabei fest­ge­stellt hat, dass der freund­schaft­li­chen Kri­te­ri­en stand­hält, also z. B. in punk­te Pünkt­lich­keit, Zuver­läs­sig­keit, Ver­läss­lich­keit und Ver­trau­lich­keit. Fei­ert der Geschäfts­füh­rer sei­nen Geburts­tag also mit sei­nen Mit­ar­bei­tern und sei­nen Geschäfts­freun­den (aber aus­schließ­lich), dann darf er alle Kos­ten als betrieb­lich ver­an­lass­te Betriebs­aus­ga­ben von der Steu­er abset­zen. Schwie­rig wird es aller­dings, wenn einer der Geschäfts­freun­de ins Lager der pri­va­ten Freun­de wech­selt und in die­ser Eigen­schaft etwa zum Paten des Fili­us wird und an der Geburts­tags­fei­er teil­nimmt. Für den Betriebs­prü­fer ist dann ganz offen­sicht­lich: Wenn der mit­fei­ert, wird es steuerschädlich.