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BISS - DIE Wirtschafts-Satire

Fiskal-Freundschaften

Unter­neh­mer sind prag­ma­ti­sche Men­schen und des­we­gen wol­len wir das Phä­no­men „Freund­schaft“ an die­ser Stel­le nicht wei­ter unter mora­li­schen, psy­cho­so­ma­ti­schen oder Fin­ger erhe­ben­den Gesichts­punk­ten ver­tie­fen. Das muss jeder mit sich selbst aus­ma­chen. Rein steu­er­lich unter­schei­den wir zwi­schen pri­vat und betrieb­lich ver­an­lass­ten Aus­ga­ben. Und – schön, dass es den Gesetz­ge­ber gibt – hier­zu gibt es kla­re Ansa­gen. So ist zum Bei­spiel der Geburts­tag des Geschäfts­füh­rers eine ganz pri­va­te Ange­le­gen­heit. Hier kommt jetzt der sog. Geschäfts­freund ins Spiel. Das ist ein Mensch, den der Geschäfts­füh­rer im Rah­men sei­ner Tätig­keit ken­nen gelernt hat und dabei fest­ge­stellt hat, dass der freund­schaft­li­chen Kri­te­ri­en stand­hält, also z. B. in punk­te Pünkt­lich­keit, Zuver­läs­sig­keit, Ver­läss­lich­keit und Ver­trau­lich­keit. Fei­ert der Geschäfts­füh­rer sei­nen Geburts­tag also mit sei­nen Mit­ar­bei­tern und sei­nen Geschäfts­freun­den (aber aus­schließ­lich), dann darf er alle Kos­ten als betrieb­lich ver­an­lass­te Betriebs­aus­ga­ben von der Steu­er abset­zen. Schwie­rig wird es aller­dings, wenn einer der Geschäfts­freun­de ins Lager der pri­va­ten Freun­de wech­selt und in die­ser Eigen­schaft etwa zum Paten des Fili­us wird und an der Geburts­tags­fei­er teil­nimmt. Für den Betriebs­prü­fer ist dann ganz offen­sicht­lich: Wenn der mit­fei­ert, wird es steuerschädlich.

 

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