Unterlässt ein mit Räum- und Streupflichten befasstes Unternehmen bei Temperaturen nur knapp über 0 Grad Celsius die Streu-Kontrolle trotz nachweislich vorhandener Glätte, so begründet dies die volle Haftung des Verkehrssicherungspflichtigen. Im Verfahren ging es um einen Fahrradsturz auf dem Parkplatz eines Supermarktes. Achtung: Das Gericht sprach dem Unfallopfer auch Schadensansprüche aus möglichen Folgeschäden der Verletzung zu. Im Zweifel müssen Sie vor Ort den Zustand der Gehwege/Parkplätze kontrollieren und danach über eine Streuung entscheiden (AG München, Urteil v. 8.8.2018, 154 C 20100/17).
Schlagwort: Pflichten
Wenn Sie Ihre eigene Firma an die Wand fahren, beschränkt sich Ihre persönliche Haftung aus Ihrer Geschäftsführungs-Tätigkeit auf Gesetzesverstöße – also z. B. das Vorenthalten von Steuern oder Sozialbeiträgen. Für den Geschäftsführer ohne Beteiligung an der GmbH (Fremd-Geschäfteführer) ist die Sache komplizierter. Sie verwalten fremdes Vermögen und sollten sich darauf einrichten, dass daneben auch die Gesellschafter selbst bei einem Vermögensverlust gezielt nach Fehler suchen – nach Ihren Fehlern. …
Volkelt-Brief 18/2016
Geschäftsführer-Haftung: Neues Urteil nennt konkrete GF-Pflichten + Stress-Job „Geschäftsführer“: Neueste Erkenntnisse zum Stressabbau + GmbH-Finanzen: 0‑Zins blockiert Firmen-Verkäufe – was tun? + Neues BGH-Urteil: Der GmbH-Gesellschafter hat Stimmrechts-Hoheit + Neues BGH-Urteil: Der Gesellschafter hat Stimmrechts-Hoheit + GmbH-Recht: Neue Urteile zur „Gesellschafterliste“ + GF-Finanzen: Gehalts-Obergrenze wird Wahlkampfthema + Mitarbeiter: Erste Schlupflöcher im AGG + BISS …