Laut Bundesfinanzhof (BFH) müssen die Finanzämter eine Aussetzung der Vollziehung (AdV) für alle Steuerbescheide mit Säumniszuschlägen (6% Zinsen) für Veranlagungen ab 2015 gewähren. Das gilt für die im Steuerbescheid berechneten Zinsen. Das Urteil ist umso bemerkenswerter, als das Finanzgericht Baden Württemberg (Urteil v. 16.1.2018, 2 V 3389/16) eben erst kein Bedenken gegen die Zinshöhe sieht (BFH, Beschluss v. .25.4.2018, IX B 21/18).
Schlagwort: Niedrigzinsphase
Viele GmbH bieten ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung an. Das ist eine gute Möglichkeit, Mitarbeiter zu binden bzw. in der Konkurrenz um neue Mitarbeiter zu punkten. Dieses Angebot wird ab dem Jahresabschluss 2015 teurer. …
Unterdessen geht die Niedrigzinsphase ins 8. Jahr (2009 = 2 %). Aber auch nach der erneuten Absenkung des EZB-Basiszinses auf 0 % verlangen die Finanzbehörden von säumigen Steuerzahlern unverändert einen Strafzins in Höhe von 6 % (0,5 % monatlich). Die Finanzbehörden der Länder haben sich unterdessen darauf verständigt, Einsprüche bis 2012, die die Zinshöhe betreffen, zurückzuweisen (Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder vom 16.12.2015, 2015/1143818). …
Volkelt-Brief 42/2013
Themen heute : Benchmarking: Dazu sollten Sie sich nicht zu Schade sein + Whistleblower: So schützen Sie Ihre GmbH + GmbH-Kosten: Finanzämter kassieren unverändert 0,5 % Zinsen pro Monat + Terminsache: Kleine GmbHs müssen den Jahresabschluss 2012 beschließen + Lohnsteuer: Betriebsfeiern werden günstiger + Geschäftsführer privat: Quittung reicht nicht für die steuerliche Anerkennung + GmbH-Recht: Geschäftsführer darf Rechtsstreit nicht führen + BISS …