Bayern hat einen Antrag zur heutigen Bundesrats-Sitzung eingebracht, wonach die Nachzahlungszinsen für Steuerrückstände von bisher 0,5 % monatlich auf 0,25 % abgesenkt werden (§ 238 AO) – das entspricht einer Jahresverzinsung von 3 statt bisher 6 % (Quelle: BR-Drucks. 324/18 v. 04.07.2018).
Anmerkung: Das ist dann auch eine Vorlage für das Bundesverfassungsgericht, das sich noch im Laufe des Jahres zu zulässigen Höhe der Verzinsung äußern wird. Für Nachzahler ab 2015 sind damit gute Rückzahlungen zu erwarten. Allerdings nur dann, wenn gegen den enzsprechenden Steuerbescheid Einspruch eingelegt wurde (nicht bestandskräftig). Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Beispiel: Werden für das Jahr 2016 vom Steuerprüfer in 2018 120.000 € Steuern von der GmbH nachverlangt, kostet das bisher (1,5 Jahre später) per Nachzahlungsbescheid 10.800 € zusätzliche Zinsen. Mit der neuen Berechnung muss die GmbH nur 5.400 € Zinsen zahlen. Spürbar weniger !