Der Bundesfinanzhof hat die 0,5 % Zinsen pro Monat, die Finanzämter bei Steuernachzahlungen berechnen, moniert (vgl. Nr. 21/2018). Allerdings hat sich der BFH nicht dazu geäußert, welcher Zinssatz als „angemessen” anzusetzen ist. Dazu: Unterdessen hat sich das Bundesverfassungsgericht zu Wort gemeldet und angekündigt, noch in diesem Jahr in Sachen Steuerzinsen zu entscheiden. Die Chancen auf Rückzahlung überhöhter Zinsen stehen nicht schlecht. GmbHs, die mit Nachzahlungszinsen belastet sind, sollten gegen die entsprechenden Steuerbescheide Einspruch einlegen und für die Zinsforderung Aussetzung der Vollziehung (AdV) beantragen.
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