Dass die Kartellbehörden immer mehr auch kleinere und regionale Unternehmen im Visier haben, hat sich herumgesprochen (vgl. Nr. 21/2016). Nach Recherchen des ARD-Wirtschaftsmagazins Verbraucherfalle ist nun abzusehen, dass die Kartellbehörden verstärkt auch vertikale Preisbindungen prüfen werden. Das betrifft alle Preisverpflichtungen für Abnehmer, aber auch Vorgaben zu Mindestverkaufspreisen – alles Praktiken, die auch in vielen nicht mono- oder oligopolistischen Märkten und in vielen Sonder-Branchen durchaus üblich sind. Das Magazin Verbraucherfalle hat dazu die Preisbildung von Parfüm-Produkten unter die Lupe genommen und dabei aufgedeckt, dass mittels Preisbindung bei Produktionskosten von 6 EUR für ein übliches Parfüm-Produkt bis zu 100 EUR flächendeckend als Endpreis durchgesetzt werden. Händler, die nicht mitziehen, sind zwar vertraglich nicht zur Einhaltung gezwungen, werden aber bei Preisdumping nicht mehr beliefert (Lieferboykott).
Achtung: …