Der Fall „Lauffenmühle”: So schnell kommt es zu einem Strafverfahren gegen die Geschäftsführung + GmbH/Jahresabschluss: Nicht jeder Prüfer darf prüfen + Geschäftsführungs-Perspektive: Firmenwagen, Dieselgate + Unternehmens-Recht: Was Sie wissen müssen – was die Geschäftsführung veranlassen muss + Digitales: So schreiben sich die neuen Erfolgsgeschichten (XVI) + GmbH/Finanzen: Steuer-Vorauszahlungen an die Lage anpassen + GmbH/Steuern: Fehler in der Körperschaftsteuer-Erklärung + Mitarbeiter: Betriebsrat hat keinen Anspruch auf Einsicht + GmbH/Geld: UBS senkt Grenze für Strafzins + GmbH-Firmenwagen: Anspruch auf Neulieferung ohne Nutzungsentschädigung + GmbH/Krise: Beendigung des Insolvenzverfahrens einer GmbH + GmbH/Verkauf: Gewinn- bzw. umsatzabhängiger Kaufpreis
Schlagwort: KV Beitrag
Seit 2004 müssen Rentner auf ihre Betriebsrente den Arbeitnehmer und den Arbeitgeberbeitrag zur Krankenkassenbeitrag zahlen. Auf dem letzten CDU Parteitag war zuletzt beschlossen worden, hierfür Lösungen zu finden. Allerdings scheut man bisher die Zahlungsausfälle für die gesetzlichen Krankenkassen und Kanzlerin Merkel legte ihr Veto ein. Konkrete Vorschläge dazu liegen allerdings bislang nicht vor. Zwar werden jetzt neue Modelle verhandelt, etwa eine Freibetragslösung (150 EUR) bzw. die Einführung einer Freigrenze. Das betrifft aber auch die Auszahlungen aus einer Lebensversicherung, wenn ein Geschäftsführer von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) als (KV-) versicherungspflichtig eingestuft ist.
Volkelt-Brief 35/2018
GmbH/Recht: Darf der Kollege dem Kollegen kündigen? + Ehegatten-GmbH: Wenn es in der Partnerschaft nicht mehr stimmt – was tun? + Digitales: Vorsicht bei Ihrem Invest in digitales Geld + GmbH-Zahlen: SIE verantworten des Jahresabschluss + Mitarbeiter: Gutverdiener als leitende Angestellte + VW-Folgen: Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung + GmbH/Steuer: Sanierungsgewinn im Insolvenzverfahren + Freiwillig versicherte Geschäftsführer: Voller KV-Beitrag auf die Sofortrente
BISS … die Wirtschaft-Satire
Geschäftsführer, die freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind und eine Direkt- bzw. private Rentenversicherung mit Auszahlungswahlrecht abgeschlossen haben, müssen auf den vollen Auszahlungsbetrag der Sofortrente und nicht nur auf den Kapitalzuwachs Krankenkassenbeiträge zahlen. Damit bestätigt das Bundessozialgericht die bisher bereits den Sozialgerichten entschiedene Rechtslage und bestätigt seine bereits dazu ergangenen Entscheidung vom 10.10.2017 (Bundessozialgericht, Urteil v. 15.8.2018, B 12 R 5/17 R).