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Geschäftsführer-Führungszeugnis: Jugendsünden wirken nach

Bei der Ein­tra­gung eines neu­en Geschäfts­füh­rers muss der gegen­über dem Regis­ter­ge­richt eine Ver­si­che­rung abge­ben, dass kei­ne Hin­de­rungs­grün­de vor­lie­gen. Z. B., dass er nicht wegen Insol­venz­ver­ge­hen bestraft ist. Er darf nicht gegen eine der in § 6 GmbH-Gesetz auf­ge­führ­ten Vor­schrif­ten ver­sto­ßen. Das Regis­ter­ge­richt prüft …

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 44/2013

Volkelt-BriefThe­men heu­te: Pflicht­ver­öf­fent­li­chung kos­tet GmbHs Mil­lio­nen +  OFD Frank­furt: Kei­ne Ret­tung für „ste­hen gelas­se­nes“ Kri­sen­dar­le­hen + Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trag: „Es gilt der BAT – Vor­teil für Sie + Bun­des­amt für Jus­tiz: Säum­nis­ge­bühr steigt auf 103,50 EUR + Geschäfts­füh­rer-Füh­rungs­zeug­nis: Jugend­sün­den wir­ken nach  + Wer­bungs­kos­ten: Finanz­amt för­dert Umzug nur bei kur­zem Weg zur Arbeit + Arbeit­neh­mer darf über Fir­men-Mail-Account nicht zum Streik auf­ru­fen + BISS