Steuerpolitik – insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen – haben wir im Koalitionsvertrag der GroKo vergeblich gesucht (vgl. Nr. 13/2018, Koalitionsvertrag S. 66 ff.). Für GmbHs von Interesse ist hier lediglich die Abschaffung der Abgeltungssteuer für Zinsen (also auch für Zinsen aus Gesellschafterdarlehen). Im jetzt vorliegenden Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2018 (JStG) ist davon allerdings zunächst einmal noch nichts nachzulesen. Die SPD wird hier wohl noch auf Nachbesserung bestehen. Anders die Steuerpolitik für große Unternehmen und Konzerne. Strittig war hier die Regelung zum Verlustabzug bei der Übernahme von Firmen. Das Bundesverfassungsgericht hat den Wegfall des Verlustvortrags (sog. schädliche Übernahme) bei einem Gesellschafterwechsel von 25 bis 50 % der Anteile als verfassungswidrig moniert.
Dazu: …