Schlagwort: Jahresabschluss 2019
Volkelt-Brief 26/2020
Gemischte Aussichten: V oder U – er(n)ste Tendenzen + Danach: Der neue Umgang mit der Bank + Geschäftsführer-Perspektive: Unterschiedliche Gleichbehandlung + GmbH/Finanzen: Alle Corona-Hilfen im Überblick + Digitales: Bewegungsdaten in der Werbung + Terminsache 30.6.2020: Der Jahresabschluss 2019 der kleinen GmbH/UG + Geschäftsführer/Haftung: Pflichten im Insolvenzverfahren + Aktuelles Urteil: Kein Anspruch auf Entschädigung wegen Zwangsschließung + Mitarbeiter: Bestellung des Datenschutzbeauftragten + Neues Urteil: Korrekte Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses + GmbH/Steuer: Keine Umsatzsteuer auf Zuschüsse
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Volkelt-Brief 10/2020
Geschäftsführung in Teilzeit: Neue Rechtsprechung zum Anspruch auf Vergütung + Im Überblick: Wichtige GmbH-Urteile aus 2019 (II) + Geschäftsführer-Perspektive: Wenn das Geschäftsführer-Gehalt mit Name in der Zeitung steht … + Digitales: Neues für Logistik und Mobilität + Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Plandaten März 2020 + Terminsache (I): Erstellung des Jahresabschlusses 2019 + Neues Gesetz: 50 % ‑Quote für Unternehmen des Bundes + Terminsache (II): Meldung und Beitragszahlung an die KSV
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Mittelgroße und große GmbHs müssen den Jahresabschluss 2019 bis zum 31.3.2020 auf den Weg bringen (§ 264 HGB). Anschließend muss der Jahresabschluss festgestellt und per Gesellschafter-Beschluss abgesegnet werden. Letzte Maßnahme wird dann der 31.12.2020 sein, zu dem alle GmbHs ihren Jahresabschluss 2019 offen legen müssen und dazu den Jahresabschluss im elektronischen Unternehmensregister veröffentlichen müssen. Auch in diesem Jahr verweisen wir an dieser Stelle auf die entsprechenden Pflichten des Geschäftsführers zur ordnungsgemäßen Erstellung, Feststellung, ggf. Prüfung und Veröffentlichung des GmbH-Jahresabschlusses.