Stellt ein Unternehmen während der gesetzlich vorgeschriebenen 5‑jährigen Mindest-Laufzeit (gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG) eines Gewinnabführungsvertrages das Wirtschaftsjahr so um, dass die Laufzeit tatsächlich auf 4 ½ Jahre verkürzt wird, ist das Finanzamt nicht berechtigt, …
Schlagwort: I R 45/12
Kategorien
Volkelt-Brief 15/2014
Themen heute: Geschäftsführer-Altersvorsorge: Weiterarbeit nach Ausscheiden wird mit Mehr-Steuer bestraft + GmbH-Finanzen: Ein paar ganz einfache TIPPs für die Liquidität + Selbstanzeige: Länderfinanzminister einigen sich auf neue Eckdaten + GmbH-Recht: Fehlerhafte Beschlussfassung zum Gesellschafter-Ausschluss + Behörden: Register-Eintrag entscheidend über IHK-Beitragspflicht + Steuern: Anerkennung eines Gewinnabführungsvertrages + BISS …