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VOLKELTs Wochen-Briefing 33/2021

Die meis­ten Kollegen/innen tei­len mei­ne Skep­sis gegen­über der neu­en „Ord­nungs­po­li­tik”. Aber man muss zuge­ste­hen: Für vie­le Unter­neh­men erge­ben sich dar­aus neue Gewinn-Chan­cen und die Mög­lich­keit, einen Bei­trag zur Lösung der Zukunfts­fra­gen zu leis­ten .….. * DAS VOLLSTÄNDIGE WOCHEN-BRIEFING GIBT ES JEDEN FREITAG UND NUR IM ABO-BEZUG  DIREKT AUF SMARTPHONE + TABLET + PC *

Die Themen …

Über­grif­fig: Poli­tik macht auf Wirtschaft

Wirt­schafts­po­li­tik 2.1: Neue Dimen­sio­nen für Geschäf­te mit dem Staat

Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Kal­ku­lie­ren unter ver­än­der­ten Bedingungen

Digi­ta­les: Das gan­ze Büro vom Mit­ar­bei­ter bis zur Deko – auf Miete

Fremd-Geschäfts­füh­rer: So machen Sie mehr aus Ihrem Urlaub

GmbH/Steuer: Zu nied­ri­ge Kon­zern­um­la­ge als vGA

Büro­kra­tie: Löschung des Geschäfts­füh­rers durch das Registergericht

Ände­rung der Rechts­la­ge zum 1.1.2024: GbR als Gesell­schaf­ter einer GmbH/UG

Geschäfts­füh­rer pri­vat: Neu­es BGH-Urteil zur Ver­jäh­rung von Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen aus einem Dieselgate-Verfahren

GF-Haf­tung: D & O muss auch für Wire­card-Finanz­chef vorfinanzieren

LeseTIPP

Insi­de Face­book: NSA-Skan­dal, Wahl­ma­ni­pu­la­tio­nen, Cam­bridge Ana­ly­ti­ca, Trump … Das ist nur die Spit­ze des Eis­bergs. Die New York Times-Repor­te­rin­nen Sheera Fren­kel und Ceci­lia Kang gewäh­ren einen ein­zig­ar­ti­gen Ein­blick in den mäch­tigs­ten (und undurch­schau­bars­ten) Kon­zern der Welt. Sie zei­gen ein Face­book, das wir so bis­lang nicht kann­ten. Wir erfah­ren, wel­che Rol­len Zucker­berg und Sand­berg spie­len, wie in den Hin­ter­zim­mern Ent­schei­dun­gen getrof­fen, mit Poli­ti­kern Abspra­chen ver­ein­bart und undurch­sich­ti­ge Netz­wer­ke gebil­det wer­den. Und wie eine Maschi­ne zur Geld­ver­meh­rung immer wei­ter am Lau­fen gehal­ten wird, kos­te es, was es wol­le – mit ver­hee­ren­den Fol­gen: Aus­höh­lung der Pri­vat­sphä­re und der Demo­kra­tie, eine Gefahr für unse­re Gesell­schaf­ten. Gut geschrie­ben, haut­nah recher­chiert, ein Lehr­stück über Mani­pu­la­tio­nen und Intri­gen in einem der mäch­tigs­ten Kon­zer­ne der Welt > Inter­es­siert?

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BAG aktuell: Fremd-Geschäftsführer ist kein Arbeitnehmer

Ein wich­ti­ges Urteil für alle Geschäfts­füh­rer ohne Betei­li­gung an der GmbH kommt soeben vom Bun­des­ar­beits­ge­richt. Danach gilt: Ob der Geschäfts­füh­rer Arbeit­neh­mer ist, rich­tet sich nach den natio­na­len arbeits­recht­li­chen Vor­ga­ben. Es gilt also deut­sches Arbeits­recht. Fol­ge: Der Geschäfts­füh­rer ist grund­sätz­lich kein Arbeit­neh­mer (BAG, Beschluss v. 21.1.2019, 9 AZB 23/18).

Inwie­weit die­se Rechts­la­ge Bestand hat, bleibt abzu­war­ten. Die EU beur­teilt den Fremd-Geschäfts­füh­rer im ande­ren Zusam­men­hang als Arbeit­neh­mer (vgl. EU-Richt­li­nie 2003/88/EG bzw. die sog. Dano­sa-Ent­schei­dung des EuGH).  Fol­ge der BAG-Sicht­wei­se: Kün­di­gungs­schutz und Zugang zu einem deut­schen Arbeits­ge­richt ste­hen dem Fremd-Geschäfts­füh­rer danach nicht zu.

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NEU: Keine Lohnsteuer für Wertguthabeneinzahlung des Fremd-Geschäftsführers

Gut­schrif­ten auf einem Wert­gut­ha­ben zur Finan­zie­rung eines vor­zei­ti­gen Ruhe­stands sind kein gegen­wär­tig zuflie­ßen­der Arbeits­lohn. Das gilt auch für Gut­schrif­ten auf ein Wert­gut­ha­ben­kon­to des Fremd-Geschäfts­füh­rers einer GmbH (BFH, Urteil v. 22.2.2018, VI R 17/16).

Die Finanz­ver­wal­tung teilt die­se Auf­fas­sung bis­her aus­drück­lich nicht (vgl. dazu BMF-Schrei­ben vom 17.6.2009, IV C 5 – S 2332/07/0004, vgl. dazu S. 3). Es bleibt abzu­war­ten, wie die Finanz­be­hör­den reagie­ren wer­den. Eine Anpas­sung der BMF-Vor­schrif­ten ist bis­her noch nicht erfolgt. Gehen Sie davon aus, dass die Finanz­be­hör­den einen nächs­ten Fall abwar­ten, um die­sen exem­pla­risch (höchst-) gericht­lich klä­ren zu lassen.