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Volkelt-Briefe

Steuern: Finanzamt darf Geschäftsführer nicht länger „fiktiv“ besteuern

Wird es in der GmbH finan­zi­ell eng, müs­sen Sie als Geschäfts­füh­rer auf­pas­sen. Wäh­rend beim nor­ma­len Arbeit­neh­mer Lohn­steu­er nur dann fäl­lig wird, wenn tat­säch­lich Lohn gezahlt wird, gibt es für den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer einer GmbH hier eine Beson­der­heit. Zahlt sich der Geschäfts­füh­rer nicht das vol­le Gehalt aus (z. B., weil er kurz­fris­tig eine Rech­nung beglei­chen will, das Kon­to aber dafür nicht über­zie­hen will), …

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 40/2012

The­men heu­te: Streit um den Fir­men­wa­gen – wenn einer der Geschäfts­füh­rer „prot­zen” muss + Stil­le Betei­li­gung: münd­li­che Zusa­gen sind wert­los + Steu­er: Finanz­amt darf Geschäfts­füh­rer nicht län­ger „fik­tiv“ besteu­ern + Inter­net: Arbeit­neh­mer darf sich auf Face­book nur beschränkt aus­to­ben + Steu­er-TIPP: Schen­kung besei­tigt Grund­er­werb­steu­er­pflicht + Pen­si­ons­zu­sa­ge: Finanz­amt muss 75 % – Gren­ze kor­rekt berechnen