Der Prozess gegen den Vorstand der HSH-Nordbank muss nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) neu aufgerollt werden. Hintergrund: Der BGH hält es für strafrechtlich relevant, dass der Vorstand wissentlich falsche Bilanzzahlen veröffentlicht hat (vgl. Nr. 31/2013). Zwei Vorstandsmitglieder hatten in einer Pressemitteilung einen Gewinn von in Höhe von 81 Mio. EUR bekannt gegeben, obwohl laut Bilanz lediglich ein Gewinn von 31 Mio. EUR ausgewiesen war (BGH, Urteil vom 12.10.2016, 5 StR 134/15).
Schlagwort: falsche Angaben
Volkelt-Brief 35/2015
Jahresabschluss 2014: Wenn Sie Fehler machen, sind Sie draußen + GmbH-Verkaufs-Pläne: Wie Sie als Geschäftsführer Alles richtig machen + GmbH-Fuhrpark: Tanken, wenn es billig ist – geht leider nicht immer + Vorsicht: Privates Garantieversprechen des Geschäftsführers bindet + Recht: Falsche Angaben hindern Bestellung zum GF nicht + Pflichtoffenlegung: Behörde muss Ordnungsgeld nicht zurücknehmen + BISS …
Bestätigt der neu bestellte Geschäftsführer, dass es keine Gründe die seiner Bestellung entgegenstehen (§ 6 GmbH-Gesetz), obwohl er wegen Untreue vorbestraft ist (er also falsche Angaben macht), steht das einer Bestellung nicht entgegen, wenn die gegen ihn verhängte Strafe unter dem Maß liegt, das im Gesetz festgeschrieben ist (hier gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3: mindestens 1 Jahr). Die Bestellung ist wirksam (KG Berlin, Urteil vom 8.4.2015, 121 Ss 25/14, Quelle: GmbH-Rundschau 2015, S.868). …