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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 11/2019

Fort­schritt: GmbH/UG-Grün­dung in 5 Tagen – Regis­ter­ge­rich­te wer­den digi­tal + Fore­cast: Wie Sie Ihre GmbH rich­tig und recht­zei­tig auf den Abschwung ein­stel­len Digi­ta­les: Wie Sie Con­tent-Mar­ke­ting rich­tig ein­set­zen Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Neue Geset­zes-Initia­ti­ve zur Decke­lung der Mana­ger-Gehäl­ter Ange­hö­ri­ge: Mini-Job und Fir­men­wa­gen ohne Selbst­be­tei­li­gung GmbH-Kri­se: Kör­per­schaft­steu­er auf Sanie­rungs­ge­winn gehört zur Mas­se GmbH/Haftung: Pflicht des Geschäfts­füh­rers zu exter­ner Bera­tung Geschäfts­füh­rer pri­vat: Stu­di­en­kos­ten als Werbungskosten

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Geschäftsführer-Gehalt: Neue Gesetzes-Initiative zur Deckelung der Manager-Gehälter

Die poli­ti­schen Par­tei­en sind der­zeit damit beschäf­tigt, die Pro­gram­me zu über­ar­bei­ten und zu pro­fi­lie­ren. Es geht um Hartz IV, Grund­ren­te und Steu­er­po­li­tik (Soli­da­ri­täts­zu­schlag, Ver­mö­gens­steu­er, Spit­zen­steu­er­satz). Aber auch wirt­schafts­po­li­ti­sche The­men wie Wirt­schafts­för­de­rung, Min­dest­lohn und Frau­en­quo­te wer­den neu ange­fasst und dass die Umver­tei­lungs­de­bat­ten auch das The­ma Mana­ger- und Geschäfts­füh­rer-Ver­gü­tun­gen errei­chen wird, war abzusehen.

Jetzt gibt es einen (erneu­ten) Vor­stoß der LINKEN, der die bis­her auch schon von der SPD vor­ge­tra­ge­nen Argu­men­te zur Beschrän­kung der Mana­ger-Ver­gü­tun­gen bün­delt und in einer ent­spre­chen­den Geset­zes­in­itia­ti­ve zusam­men­fasst (Bun­des­tags-Druck­sa­che 19/7979 vom 21.2.2019). Die Eckdaten: … 

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Wahlkampf-Schnellschuss: SPD deckelt Manager-Bezüge

Wie ange­kün­digt hat die SPD-Frak­ti­on noch vor der Som­mer­pau­se den Gesetz­ent­wurf zur Begren­zung der Mana­ger-Ver­gü­tung vor­ge­legt ( > zum Gesetz­ent­wurf). Kern­punk­te sind:

  • - Begren­zung des Betriebs­aus­ga­ben­ab­zugs (KStG) für das ein­zel­ne Vor­stands-Mit­glied auf 500.000 €. Und zwar für die Gesamt­ver­gü­tung inkl. Alters­be­zü­ge, Erfolgs­be­tei­li­gung (Tan­tie­me), Aktien-Optionen .
  • - Auch für die Alters­an­sprü­che wer­den Gren­zen gezogen.
  • - Die Beschrän­kun­gen gel­ten nicht nur für AG-Vor­stän­de, son­dern auch für die Mit­glie­der der Geschäfts­füh­rung ande­rer Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten (KGaA, u. U. GmbH mit Beirat/Kontrollorgan/mit Mit­be­stim­mung), Komplementär-Gesellschaften).

Fazit: Das hat­te bis zuletzt anders geklun­gen – da ging es um eine Betriebs­aus­ga­ben-Decke­lung für die varia­blen Bezü­ge (sie­he dazu unten).

Das klingt nach Schulz-Effekt. Auch wenn die Uni­on bereits Gesprächs­be­reit­schaft über den Ent­wurf ange­kün­digt hat, ist das nicht wirk­lich ernst zu neh­men. Die vor­ge­schla­ge­ne Lösung dürf­te einer ernst­haf­ten recht­li­chen Prü­fung nicht genü­gen und gegen Gleich­be­hand­lungs­grund­sät­ze ver­sto­ßen. Aber auch die Ver­trags­frei­heit ist wesent­lich tan­giert. Der Wahl­kampf hat begon­nen und die Grä­ben wer­den auf­ge­macht. Inso­fern ist das ledig­lich ein klei­ner Auf­re­ger – mehr aber auch nicht.

 

Wört­lich heißt es dazu im vor­lie­gen­den Geset­zes­text: „Ent­spre­chen­des (Anm.: die 500.000 € Ober­gren­ze für den Betriebs­aus­ga­ben­ab­zug) gilt für Gesamt­be­zü­ge der Vor­stands­mit­glie­der von Euro­päi­schen Gesell­schaf­ten und ande­ren Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten, die nach ihrem Grün­dungs­sta­tut einer Akti­en­ge­sell­schaft ver­gleich­bar sind, und für die Gesamt­be­zü­ge von per­sön­lich haf­ten­den Gesell­schaf­tern einer Kom­man­dit­ge­sell­schaft auf Akti­en”.