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Schlagwort: Charta
Nachhaltiger Unternehmenserfolg ist nur möglich, wenn es klare Regeln gibt – auch für die Familie. Einiges an Konfliktpotential zwischen den Familien-Mitgliedern lässt sich im Gesellschaftsvertrag des Unternehmens regeln – etwa die Übertragbarkeit von Anteilen, Wettbewerbsverbote oder Verschwiegenheitspflichten. Diese Vorgaben sind rechtsverbindlich für die Familien-Mitglieder, die auch Gesellschafter des Unternehmens sind.
In vielen Unternehmen gibt es verbindliche Vorgaben für alle Gesellschafter, die Geschäftsleitung und alle Mitarbeiter des Unternehmens. Darin geregelt wird der Umgang mit Geschäftspartnern, Kunden und untereinander. Viele Familien-Unternehmen haben zusätzlich eine Unternehmens-Charta aufgestellt. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die dort aufgeführten Grundsätze zur Kenntnis zu nehmen und zu unterschreiben. Verstöße dagegen sind arbeitsrechtlich relevant. Familienunternehmen brauchen aber noch weitere Regeln. Gerade in einer Zeit, in der die Familienstrukturen im Wandel sind und Patchwork-Familien die Realitäten bestimmen. Um eine solche Familien-Charta auf den Weg zu bringen, müssen alle Beteiligten mitziehen bzw. davon überzeugt werden, dass es nur eine gemeinsame Lösung gibt, der alle zustimmen und die für alle gilt. Dazu gehört Offenheit – d. h. die Beteiligten müssen respektvoll miteinander Meinungen austauschen, Lösungen entwickeln und die Bereitschaft mitbringen, sich nach den gemeinsamen Grundsätzen zu verhalten.
Übersicht: Inhalte einer Familien-Charta: …