Wer nach Bundesangestellten-Tarif (BAT) oder Beamtenbesoldungsrecht bezahlt wird, hat Vorteile: Unabhängig von der Leistung steigt die Vergütung mit dem Alter. Dazu kommen Sondervergütungen (Ortszuschlag) und Zuzahlungen des Arbeitgebers für die Altersversorgung. Es gibt feste Arbeitszeiten, die eingehalten werden müssen. Leistungen, von denen die meisten Geschäftsführer nur träumen können. …
Schlagwort: Beamtenbesoldung
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Volkelt-Brief 49/2012
Themen heute: E‑Mails ohne Ende – 6 TIPPs gegen Zeitverschwenndung + Verdienst: Geschäftsführer verlieren im Vergleich mit dem Festverdiener + Nachfolge/Führung: Fremd-Geschäftsführer: Kaum Beteiligungsangebote in Familien-GmbHs + Geschäftsführer-Gehalt/Steuern: Urlaubs- und Weihnachtsgeld für 2013 jetzt beschließen + Recht/Haftung: Gesellschafter haftet für GmbH ohne Geschäftsführer + Steuern: Finanzamt darf Gewinne und Gehälter nicht zusätzlich mit Schenkungsteuer bestrafen + Arbeitsrecht: Whistleblowing rechtfertigt fristlosen Rauswurf + BISS .…