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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer: Mehr Risiko – weniger Verdienst als Festangestellte

Wer nach Bun­des­an­ge­stell­ten-Tarif (BAT) oder Beam­ten­be­sol­dungs­recht bezahlt wird, hat Vor­tei­le: Unab­hän­gig von der Leis­tung steigt die Ver­gü­tung mit dem Alter. Dazu kom­men Son­der­ver­gü­tun­gen (Orts­zu­schlag) und Zuzah­lun­gen des Arbeit­ge­bers für die Alters­ver­sor­gung. Es gibt fes­te Arbeits­zei­ten, die ein­ge­hal­ten wer­den müs­sen. Leis­tun­gen, von denen die meis­ten Geschäfts­füh­rer nur träu­men können. …

 Bei­spiel: Geschäfts­füh­rer in klei­ne­ren Unter­neh­men (Umsatz bis 1 Mio. EUR) ver­die­nen im Durch­schnitt rund 93.000 EUR. Nach Abzug von Steu­ern (31.000 EUR) und Ver­si­che­run­gen und Rück­la­gen für die Zukunfts­vor­sor­ge, die der gesetz­li­chen ent­spre­chen (12.000 EUR) blei­ben 49.000 EUR oder monat­lich rund 4.000 EUR. Das ent­spricht einer Ver­gü­tung nach Beam­ten­be­sol­dung Grup­pe B 1, also dem mitt­le­ren Beam­ten­ein­kom­men z. B. eines Direktors.

Für die Pra­xis: Geschäfts­füh­rer gehen im „Lebens­ver­gleich“ ein ungleich höhe­res Risi­ko ein. In der Regel wer­den GmbH-Kre­di­te mit dem Pri­vat­ver­mö­gen abge­si­chert. Dazu kom­men Unwäg­bar­kei­ten aus den Wirt­schafts­zy­klen, die Wett­be­werbs­si­tua­ti­on, der Inno­va­ti­ons­druck und hohe büro­kra­ti­sche Auf­la­gen. Für die meis­ten Geschäfts­füh­rer bedeu­tet das einen immensen Arbeits­ein­satz. Es gibt kei­nen Anspruch auf fes­te Arbeits­zei­ten oder Über­stun­den­ver­gü­tung. Zusätz­lich wird der Ver­gü­tungs­an­spruch vom Finanz­amt gedeckelt.

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