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DSGVO 2018: Höhere Strafen für Geschäftsführer

Am 25. Mai 2018 tritt euro­pa­weit eine neue Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) in Kraft. Wich­tig:

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 19/2015

Volkelt-NLMin­dest­lohn: Nicht der Lohn ist das Pro­blem – der Gene­ral­ver­dacht ist Anma­ßung + Geschäfts-Inter­na: Wenn ein Gesell­schaf­ter „Alles“ wis­sen will – was tun? + Geschäfts­füh­rer-Pflich­ten: Daten­schutz gilt auch gegen den Gesell­schaf­ter + Inter­net: So tes­ten Sie Ihre Home­page nach den neu­en Goog­le-Kri­te­ri­en + Steu­ern: Abkom­men zum auto­ma­ti­schen Infor­ma­ti­ons­aus­tausch zeigt Wir­kung + Wirt­schafts­recht: Zustel­lung eines Ver­säum­nis­ur­teils an Ange­stell­te der GmbH + Mit­ar­bei­ter-Recrui­ting über die Unter­neh­mens-Web­sites immer erfolg­rei­cher + BISS

 

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Geschäftsführer-Pflichten: Datenschutz gilt auch gegen den Gesellschafter

Neben den oben dar­ge­stell­ten Ein­schrän­kun­gen zum Aus­kunfts- und Ein­sichts­recht des Gesell­schaf­ters gehört aber auch, dass ande­re gesetz­li­che Vor­ga­ben nicht ver­letzt wer­den. Dazu gehö­ren z. B. auch die Vor­ga­ben aus dem Bun­des­da­ten­schutz-Gesetz (BDSG). Danach dür­fen per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten nicht bzw. nur bei einem berech­tig­ten Inter­es­se her­aus­ge­ge­ben wer­den. Das gilt so auch für Daten, die von der GmbH ver­wal­tet wer­den. Das sind z. B. per­so­nen­be­zo­ge­ne Kun­den­da­ten, wie Tele­fon-Num­mern oder Bank­ver­bin­dun­gen. Als Geschäfts­füh­rer sind Sie ver­ant­wort­lich dafür, dass die Vor­schrif­ten zum Daten­schutz ein­ge­hal­ten wer­den. Bei Ver­stö­ßen dro­hen Buß­gel­der, im Ein­zel­fall bis zu 50.000 € bei leich­ten Ver­stö­ßen und bis zu 300.000 €, z. B. bei einem Ver­stoß gegen die Zweck­bin­dung der ermit­tel­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten. …