Am 25. Mai 2018 tritt europaweit eine neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Wichtig: …
Schlagwort: BDSG
Volkelt-Brief 19/2015
Mindestlohn: Nicht der Lohn ist das Problem – der Generalverdacht ist Anmaßung + Geschäfts-Interna: Wenn ein Gesellschafter „Alles“ wissen will – was tun? + Geschäftsführer-Pflichten: Datenschutz gilt auch gegen den Gesellschafter + Internet: So testen Sie Ihre Homepage nach den neuen Google-Kriterien + Steuern: Abkommen zum automatischen Informationsaustausch zeigt Wirkung + Wirtschaftsrecht: Zustellung eines Versäumnisurteils an Angestellte der GmbH + Mitarbeiter-Recruiting über die Unternehmens-Websites immer erfolgreicher + BISS …
Neben den oben dargestellten Einschränkungen zum Auskunfts- und Einsichtsrecht des Gesellschafters gehört aber auch, dass andere gesetzliche Vorgaben nicht verletzt werden. Dazu gehören z. B. auch die Vorgaben aus dem Bundesdatenschutz-Gesetz (BDSG). Danach dürfen personenbezogene Daten nicht bzw. nur bei einem berechtigten Interesse herausgegeben werden. Das gilt so auch für Daten, die von der GmbH verwaltet werden. Das sind z. B. personenbezogene Kundendaten, wie Telefon-Nummern oder Bankverbindungen. Als Geschäftsführer sind Sie verantwortlich dafür, dass die Vorschriften zum Datenschutz eingehalten werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder, im Einzelfall bis zu 50.000 € bei leichten Verstößen und bis zu 300.000 €, z. B. bei einem Verstoß gegen die Zweckbindung der ermittelten personenbezogenen Daten. …