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FGF/GGF: Pflichtversicherung – Neues Urteil befreit Fremd-Geschäftsführer

Unter­des­sen ver­geht fast kei­ne Woche, ohne dass wir zum The­ma Pflicht­ver­si­che­rung des GmbH-Geschäfts­füh­rers berich­ten müs­sen. Aktu­el­ler Anlass: Ein neu­es Urteil des Lan­des­so­zi­al­ge­richts (LSG) Baden-Würt­tem­berg (Urteil vom 23.11.2017, L 5 R 50/16). Danach ist der Fremd-Geschäfts­füh­rer nicht pflicht­ver­si­chert, wenn er selbst zwar kei­ne Betei­li­gung an dem Unter­neh­men, für das er tätig ist, hat. Aber: Wenn er Gesell­schaf­ter an einem betei­lig­ten Unter­neh­men ist und so Beschlüs­se gegen sei­nen Wil­len ver­hin­dern kann, ist er wei­sungs­frei tätig und kein Pflicht­mit­glied in der gesetz­li­chen Sozi­al­ver­si­che­rung. Das klingt kom­pli­ziert, ermög­licht aber Gestaltungen.

Bei­spiel:

A‑GmbH

Fremd-Geschäfts­füh­rer:

Max Mus­ter­mann

(kei­ne Betei­li­gung an der A‑GmbH)

Beschluss­fas­sung: 75 % der Stimmen

B‑GmbH

Gesell­schaf­ter:

Max Mus­ter­mann

Betei­li­gung: 51 %

Beschluss­fas­sung: ein­fa­che Mehrheit

Die B‑GmbH

ist mit 26 % an der A‑GmbH beteiligt

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Mitarbeiter: SPD will noch mehr Rechte für Teilzeiter

Die Par­tei­en brin­gen sich in Posi­ti­on für den Bun­des­tags­wahl­kampf 2017. In Sachen Renten/Sozialversicherung drängt sich jetzt Andrea Nah­les (SPD) in eine ver­meint­li­che Pool-Posi­ti­on. Über die mög­li­chen Aus­wir­kun­gen auf die sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­che Stel­lung des GmbH-Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers haben wir bereits hin­ge­wie­sen (vgl. Nr. 47/2016). Für Unter­neh­men wich­tig sind die Plä­ne des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Arbeit und Sozia­les (BMAS), wonach es noch wei­ter rei­chen­de Rech­te bei der Teil­zeit­be­schäf­ti­gung geben soll. …