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Geschützt: Volkelt-Brief 12/2021

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Finanzen: Vorsicht bei GmbH-Darlehen in Fremd-Währungen

Recht­lich zuläs­sig und steu­er­lich unbe­denk­lich ist es, wenn die GmbH ihrem Gesell­schaf­ter (Geschäfts­füh­rer) ein Dar­le­hen gibt. Z. B., weil der damit eine Immo­bi­lie erwer­ben will, wenn er damit eine Betei­li­gung an einer Fir­ma erwer­ben will und auch, wenn er damit Spe­ku­la­ti­ons­ge­schäf­te finan­ziert. Vor­aus­set­zung: