vGA: Finanzamt straft Gesellschafter doppelt ab + Geschäftsführungs-Fehler: Reden statt Prozessieren + Geschäftsführer-Perspektive: Krank sein – NEIN Danke + Digitales: Die App für den Service – BMW macht´s vor + Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Plandaten September 2019 + GmbH/Recht: Zuständigkeit für Streitigkeiten zwischen der GmbH und ihrem (Ex-)Geschäftsführer + GmbH/Steuer: Union legt Entwurf für eine Unternehmenssteuerreform vor + vGA: Finanzbehörden erkennen die „personenbezogene” Rücklage nicht an + Arbeit/Recht: Zur Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrages
Schlagwort: 6 AZR 75/18
Haben Sie sich mit einem Mitarbeiter auf einen Aufhebungsvertrag verständigt und wird dieser von beiden Seiten schriftlich bestätigt (Unterschrift), dann gilt das so. Laut Bundesarbeitsgericht gibt es keine gesetzliche Grundlage dafür, diesen anzufechten oder rückgängig zu machen (Widerrufsrecht) (BAG, Urteil v. 7.2.2019, 6 AZR 75/18).
Volkelt-Brief 08/2019
BGH aktuell: Geschäftsführer-Ressorts gerichtsfest vereinbaren + GmbH/Steuerprüfung: Die neuen Prüfungs-Schwerpunkte (NRW) + Digitales: Websites und/oder App – was passt wann + GmbH/Ehegatten-GmbH: Was tun, wenn die Chemie nicht mehr stimmt? + GmbH/Recht: Unberechtigte Versammlungsleitung ist kein Anfechtungsgrund + Mitarbeiter: Aufhebungsvertrag ist Aufhebungsvertrag + GmbH/Bewertung: Abzinsungsfaktor für Verbindlichkeiten herabsetzen +
GmbH/Steuern: Zur Reichweite der sog. Konzernklausel + Geschäftsführer privat: Hände weg vom Handy im Firmenwagen
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