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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 44/2018

Zoll/Finanzkontrolle Schwarz­ar­beit: Geschäfts­füh­run­gen haben gute Arbeit gelie­fert + Ver­trags-Ange­le­gen­hei­ten: So bleibt die GmbH hand­lungs­fä­hig  + Digi­ta­les: Neue Ange­bo­te für Ihre Geschäfts­rei­sen + Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer: Finanz­äm­ter bewer­ten Zeit­wert­kon­to als vGA  + Stra­te­gi­sches: In die EU-Steu­er­po­li­tik kommt Bewe­gung + GmbH/Recht: Anmel­dung der UG/GmbH durch den Geschäfts­füh­rer + Fir­men­recht: „Part­ners” ist kei­ne zuläs­si­ge Fir­mie­rung für eine UG/GmbH + Geschäfts­füh­rer-pri­vat: Steu­er­ermä­ßi­gung für Hand­wer­kerleis­tun­gen + NEU: Kei­ne Lohn­steu­er für Wert­gut­ha­ben­ein­zah­lung des Fremd-Geschäftsführers

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Volkelt-Briefe

GmbH/Recht: Anmeldung der UG/GmbH durch den Geschäftsführer

Mit der Anmel­dung muss der Geschäfts­füh­rer ver­si­chern, dass kei­ne Umstän­de dafür vor­lie­gen, die sei­ner Bestel­lung zum Geschäfts­füh­rer ent­ge­gen­ste­hen. Das Regis­ter­ge­richt in Pader­born ver­lang­te jetzt zusätz­lich zu den in § 6 GmbH-Gesetz auf­ge­führ­ten Bestell­hin­der­nis­sen, dass der Geschäfts­füh­rer auch aus­drück­lich ver­si­chern muss, dass er nichts mit der Mani­pu­la­ti­on von Sport­wet­ten (§ 265 c,d StGB) zu tun hat­te. Zu Unrecht. Die­se Ver­si­che­rung muss der Geschäfts­füh­rer zur Ein­tra­gung nicht abge­ben (OLG Cel­le, Beschluss v. 27.9.2018, 29 W 93/18).

Sport­wet­ten­be­trug ist erst mit der 51. Ände­rung des Straf­ge­setz­bu­ches zum 1.1.2018 ein Straf­de­likt und als neue §§ 265 c und d. ein­ge­führt. Das bleibt für § 6 GmbH-Gesetz ohne Auswirkung.