Mitarbeiter-Suche: Google´s Fehler sind beste Argumente für kleinere Unternehmen (Recruiting) + Neue Urteile: Rechtsfragen zum elektronischen Unternehmensregister + Elektronische Kassen: Strengere Auflagen kommen erst ab 2020/2022 + Sommerpause: Jetzt darf der Chef auch mal an sich denken + Rechtsform: Firmenverlagerung nach Deutschland + Geschäftsführer privat: Weniger Steuerprüfungen für Reiche + BISS …
Schlagwort: 28 Wx 20/15
Im Jahr 2007 wurde das elektronische Unternehmensregister eingeführt. Seither müssen alle Kapitalgesellschaften (auch: GmbH/UG) den Jahresabschluss dort veröffentlichen. In den letzten Jahren gab es zahlreiche Nachbesserungen. So wurden kleinste GmbH/UG von der Veröffentlichungs-Verpflichtung ausgenommen. Sie müssen den Jahresabschluss nur noch hinterlegen. Für kleine GmbH/UG gibt es die Möglichkeit, den Jahresabschluss in einem vereinfachten Verfahren eigenhändig zu veröffentlichen und damit Kosten einzusparen. Wir haben über diese Entwicklungen regelmäßig berichtet. In den letzten Monaten entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln, das abschließend mit diesen Verfahren befasst ist, zu folgenden Themen: …
Volkelt-Brief 17/2016
Geld/Geschäfts-Ideen: Mit dem richtigen Start-up lässt sich bestens verdienen + Gehalts-Spirale: GmbH-Geschäftsführer profitieren nicht + Mitarbeiter: Dürfen Sie einstellen, wen Sie wollen? + GmbH-Finanzen: Geld 4.0 geht auch ohne Banken + Panama-Papers: Was tun gegen eine schlechte Presse + GmbH-Recht: Kein Zurück beim Ordnungsgeld + BISS …
Wird der Jahresabschluss einer GmbH nach einer ersten Ordnungsgeldandrohung (2.500 EUR) durch einen Fehler des Steuerberaters auch nicht innerhalb der Nachfrist veröffentlicht, ist das Bundesamt für Justiz (BfJ) berechtigt ein weiteres Ordnungsgeld (hier: 5.000 EUR) festzusetzen und beizutreiben. Und zwar auch dann, wenn die GmbH das Registergericht auf den Fehler des Steuerberaters verweist und deswegen nachträglich eine Aussetzung des Ordnungsgeldes beantragt (OLG Köln, Beschluss vom 2.2.2016, 28 Wx 20/15). …