Stellt der Notar eine Bescheinigung für die Gesellschafterliste auf, in der er die geänderten Eintragungen und Veränderungen bestätigt, dann ist er nicht berechtigt,
Schlagwort: 20 W 375/11
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Volkelt-Brief 37/2014
Themen heute: Geschäftsführer-Wissen: Kennen Sie das „Ich-Prinzip” – wer wenn nicht SIE + BFH-aktuell: Familien-Darlehen an die GmbH ist steuerbegünstigt + Ärgerlich: Was tun, wenn das Finanzamt die Konten sperrt? + Recht: Elektronisches Unternehmensregister wird europäisch + Sanierungsklausel: Unternehmen müssen Steuerzuschuss zurückzahlen + Gebühren: Notar darf für Gesellschafterliste kein Honorar verlangen + BISS …