In Sachen Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen wird es eng. Zwar hat das BMF einen unterdessen modifizierten Gesetzesvorschlag vorgelegt. Hinter den Kulissen wird aber weiter verhandelt. Einiges deutet darauf hin, dass die Erbschaftsteuer von den GroKo-Parteien zum Wahlkampfthema aufgebauscht wird (vgl. Nr. 22/ 2016). Mit großer Wahrscheinlichkeit … wird der vom BVerfG gesetzte Termin für eine Neuordnung der Besteuerung von Betriebsvermögen zum 30.6.2016 nicht eingehalten. Was bedeutet das für anstehende Erbfälle? Erbfälle bis zum 30.6.2016 werden nach der bisher geltenden Rechtslage besteuert. Gibt es keine neue gesetzliche Regelung bis zum 30.6.2016, werden die Finanzbehörden weiterhin nach dem jetzigen Recht besteuern.
Achtung: Sie müssen aber davon ausgehen, dass Erbfälle nach dem 30.6.2016 nachträglich nach dem neuen Recht besteuert werden. Gehen Sie davon aus, dass die neuen gesetzlichen Bestimmungen mit Rückwirkung zum 1.7.2016 beschlossen werden. Es besteht – darin sind sich die Rechtsexperten einig – kein schützenswertes Vertrauen in den Fortbestand der bisherigen Rechtslage.