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Volkelt-Briefe

Solidaritätszuschlag kommt (ernsthaft) auf den Prüfstand

Das Finanz­ge­richt Nie­der­sach­sen hält den Soli­da­ri­täts­zu­schlag für ver­fas­sungs­wid­rig und hat …

eine 70seitige Begrün­dung ver­öf­fent­licht (FG Nie­der­sach­sen, 24.1.2014, 7 K 143/08). Damit muss sich nun auch das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt erneut mit dem Soli beschäftigen.

Zwar hat das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt in der Ver­gan­gen­heit mehr­mals die Zuläs­sig­keit des Soli­da­ri­täts­zu­schlags bestä­tigt. Immer bri­san­ter wird aber, dass aus dem befris­te­ten Zuschlag auf die Steu­er eine regel­mä­ßi­ge Zusatz­be­las­tung gewor­den ist (seit 1991 und damit seit 23 Jah­ren). Damit erscheint abseh­bar, dass  sich das BVerfG zur Fra­ge der Befris­tung äußern wird und ggf. eine Höchst­dau­er ein­for­dern wird.

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