Das Finanzgericht Niedersachsen hält den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig und hat …
eine 70seitige Begründung veröffentlicht (FG Niedersachsen, 24.1.2014, 7 K 143/08). Damit muss sich nun auch das Bundesverfassungsgericht erneut mit dem Soli beschäftigen.
Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit mehrmals die Zulässigkeit des Solidaritätszuschlags bestätigt. Immer brisanter wird aber, dass aus dem befristeten Zuschlag auf die Steuer eine regelmäßige Zusatzbelastung geworden ist (seit 1991 und damit seit 23 Jahren). Damit erscheint absehbar, dass sich das BVerfG zur Frage der Befristung äußern wird und ggf. eine Höchstdauer einfordern wird.