Kategorien
Aktuell Volkelt-Briefe

So profitiert der Geschäftsführer aus einer Betriebsprüfung

Erhöht das Finanz­amt nach einer Betriebs­prü­fung den GmbH-Gewinn, wirkt sich das auch auf den Gewinn­an­spruch des Geschäfts­füh­rers aus. …

Ach­tung: Die Finanz­be­hör­den sehen das nicht unbe­dingt so. So ver­langt   z. B. das FG Nie­der­sach­sen, dass die höhe­re Tan­tie­me nur aus­ge­zahlt wer­den darf, wenn dies im Anstel­lungs­ver­trag so ver­ein­bart ist (FG Nie­der­sach­sen, 6 K 547/95). Anders das FG Köln (13 K 6741/98) und das FG Ham­burg (V 54/02). In des­sen Ein­zugs­be­reich darf die Tan­tie­me auch ohne ent­spre­chen­de Ver­ein­ba­rung nach­träg­lich nach oben ange­passt werden.

Wenn Sie als Geschäfts­füh­rer ganz sicher gehen wol­len, dass Sie Ihre Tan­tie­me nach einer Betriebs­prü­fung erhöht wer­den kann, soll­ten Sie das im Anstel­lungs­ver­trag ergän­zen: “ Ändert sich der Gewinn der GmbH nach den Ergeb­nis­sen einer Betriebs­prü­fung und wirkt sich das auf die Bemes­sungs­grund­la­ge der Tan­tie­me aus, ist dies bei der Ermitt­lung der Tan­tie­me zu berück­sich­ti­gen“.

Schreibe einen Kommentar