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Privat-Finanzen: GmbH-Anteil in der Privat-Insolvenz

Ver­schweigt ein Anteils­in­ha­ber dem Treu­hän­der im eige­nen Ver­brau­cher­insol­venz­ver­fah­ren den Besitz eines GmbH-Anteils, so kann … der Treu­hän­der die Ver­äu­ße­rung der­sel­ben geneh­mi­gen und so den Kauf­preis bean­spru­chen, auch wenn die Antei­le zwi­schen­zeit­lich wert­los sind (OLG Cel­le, Urteil vom 30.10.2013, 9 u 79/13).

Der insol­ven­te Besit­zer des GmbH-Anteils hat­te die­sen mit wirk­sa­men Kauf­ver­trag­ver­kauft. Der Ver­käu­fer ver­ein­bar­te aber kurz vor Eröff­nung des Insol­venz­ver­fah­rens mit dem Käu­fer des GmbH-Anteils einen Auf­he­bungs­ver­trag. Der Insol­venz­ver­wal­ter akzep­tier­te die­se Rück­tritt vom Kauf­ver­trag aber nicht, son­dern setz­te die Zah­lung des ver­ein­bar­ten Kauf­prei­ses (hier: 5.001,00 EUR) gericht­lich durch. Zu Recht. Sogar dann, wenn der GmbH-Anteil unter­des­sen wert­los gewor­den ist.

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