Als Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft im Konzern fahren Sie ein unkalkulierbares Haftungsrisiko, wenn die einzelnen Tochtergesellschaften über ein Matrix-Management in das Gesamtunternehmen eingebunden sind. Der Matrix-Manager ist dann befugt, unmittelbar in den Geschäftsbereich des einzelnen Geschäftsführers einzugreifen. Z. B. kann er den Mitarbeitern Weisungen geben oder den Produktionsablauf ändern.
Achtung: Der Geschäftsführer bleibt verantwortlich für die Zahlen und für den wirtschaftlichen Erfolg der GmbH. Rechtlich unproblematisch ist die Übertragung von Geschäftsführungs-Verantwortungen auf den Matrix-Manager, wenn es
- um Personalangelegenheiten geht (zentrales Personal-Management),
- um Marketing- und Vertriebsaktivitäten geht (zentrales Marketing) oder
- um die Erledigung von Rechtsangelegenheiten (Unternehmens-Justiar) geht.
Problematisch wird es für den Geschäftsführer der Tochtergesellschaft, wenn er nur unvollständige Informationen über die Finanzlage der Gesellschaft hat. Wenn das Rechnungswesen zentral verwaltet wird oder extern erledigt wird und der Geschäftsführer lediglich ausgewählte Kennzahlen (BWA) erhält, nicht aber einen Gesamtüberblick, aus dem sich die Finanz- und Liquiditäts-Situation der Gesellschaft ergibt und er sich kein realistisches Bild darüber machen kann, ob Überschuldung vorliegt bzw. Zahlungs(un)fähigkeit gegeben ist. Die Insolvenzantragspflicht des Geschäftsführers besteht weiter. Verstößt er dagegen, führt das zur Haftung des Geschäftsführers bis hin zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit.